Frage an Katja Kipping von Erwin B. bezüglich Soziale Sicherung
Das bundesverfassungsgericht hat Transparaenz bei der Berechnung der HarzIV Sätze gefordert.
Wie erklärt sich dazu folgender Sachverhalt:
1700 kW Strom werden im Bundesdurchschnitt in Single- Haushalten bei kochen mit Strom und Warmwassererzeugung mit Strom verbraucht.
1700 kW kosten im Schnitt um die 480,- Euro pro Jahr - das entspricht ca. 40,- Euro pro Monat.
Im neuen Regelsatz sind nur 30,24 €uro für Strom vorgesehen- das entspricht einem Verbrauch von ca. 1250 KW.
Wie erklärt sich die Differenz von 450 kW?
Mit freundlichem Gruß
Ewrin Betz
Sehr geehrter Herr Betz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Der Unterschied zwischen Ihren Angaben zum durchschnittlichen Verbrauch eines Singlehaushaltes für Strom- und Warmwassererzeugung sowie dem im neuen Regelsatz Hartz IV angesetzten Wert resultiert offensichtlich daraus, dass sich die Regelsätze SGB II und XII leider am Verbrauch der Menschen in den untersten Einkommensschichten orientierten und der ist niedrig, u.a. weil diesen Bürgerinnen und Bürgern geringere finanzielle Mittel als dem Durchschnittsbürger zur Verfügung stehen.
Auf meiner Homepage www.katja-kipping.de finden Sie bei Interesse ein Dossier Verfassungswidrigkeit, welches auch alternative Berechnungen enthält.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping