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Frage von Stanley R. •

Frage an Katja Kipping von Stanley R. bezüglich Frauen

Hallo Frau Kipper ,

welcher rechte haben Frauen in ihrer Partei?

Viele Grüße
S.Rice

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Rice,

grundsätzlich haben Frauen in der LINKEN natürlich dieselben Rechte wie die Männer. Die Rechte eines jeden Mitgliedes bestimmen sich nach § 4 unserer Bundessatzung, die Sie bei Interesse unter http://www.die-linke.de gern nachlesen können:

"§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen dieser Bundessatzung und der beschlossenen Geschäftsordnungen

1. an der Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken, sich über alle Parteiangelegenheiten zu informieren und zu diesen ungehindert Stellung zu nehmen,
2. an Veranstaltungen, Wahlen, Abstimmungen und der Gremienarbeit der Partei teilzunehmen,
3. an den Beratungen von Mitgliederversammlungen, Delegiertenkonferenzen und Vorständen aller Ebenen als Gast teilzunehmen und das Rederecht zu beantragen,
4. Anträge an alle Organe der Partei zu stellen,
5. sich mit anderen Mitgliedern zum Zwecke gemeinsamer Einflussnahme in der Partei zu vereinigen,
6. an der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für die Parlamente, kommunalen Vertretungskörperschaften und sonstigen Wahlämter mitzuwirken und sich selbst zu bewerben.

(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht,

1. die Grundsätze des Programms der Partei zu vertreten und die Satzung einzuhalten,
2. die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane zu respektieren,
3. regelmäßig seinen satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen,
4. bei Wahlen für Parlamente, kommunale Vertretungskörperschaften und sonstige Wahlämter nicht konkurrierend zur Partei anzutreten."

Wie Sie aber vielleicht wissen, so engagiert sich DIE LINKE. besonders für die aktive politische Teilhabe von Frauen und fördert die Geschlechterdemokratie. Einen entsprechenden Paragrafen, der weitergehende Bestimmungen dazu enthält, finden Sie ebenfalls in unserer Bundessatzung:

"§ 10 Geschlechterdemokratie

(1) Die politische Willensbildung von Frauen in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass Frauen weder diskriminiert noch in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen haben das Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und Frauenplenen einzuberufen.

(2) In allen Versammlungen und Gremien der Partei sprechen, unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen, Frauen und Männer abwechselnd. Redelisten werden getrennt geführt.

(3) In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel der stimmberechtigten Frauen ein die Versammlung unterbrechendes Frauenplenum durchgeführt. Über einen in diesem Frauenplenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.

(4) Bei Wahlen von Vorständen, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierten sind grundsätzlich mindestens zur Hälfte Frauen zu wählen. Ist dies nicht möglich, bleiben die den Frauen vorbehaltenen Mandate unbesetzt, eine Nachwahl ist jederzeit möglich. Kreis- und Ortsverbände, deren Frauenanteil bei weniger als einem Viertel liegt, können im Einzelfall Ausnahmen beschließen.

(5) Bei der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für Parlamente und kommunale Vertretungskörperschaften ist auf einen mindestens hälftigen Frauenanteil in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken. Bei Wahlvorschlaglisten sind einer der beiden ersten Listenplätze und im Folgenden die ungeraden Listenplätze Frauen vorbehalten, soweit Bewerberinnen zur Verfügung stehen. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, einzelne Bewerberinnen abzulehnen.

Reine Frauenlisten sind möglich."

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kipping