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Frage von Gerhard R. •

Frage an Katja Kipping von Gerhard R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kipping,

es geht um Kita-Gebühren.

PolitikerInnen rechtfertigen mit den sozialen Aufgaben der Kirchen, dass die Kirchensteuer vom Staat(!) jährlich in Höhe von mehr als 3 Milliarden Euro - Einnahmeverlust aufgrund der unbegrenzten steuerlichen Abzugsfähigkeit - mitfinanziert wird. Seriöse Fachleute - fragen Sie zum Beispiel den Hamburger Wissenschaftler Dr. Carsten Frerk - berichten aber, dass es auch unter Einbeziehung der ehrenamtlichen Tätigkeit keine angemessene Gegenleistung - nur 10 % der Kirchensteuer werden für "Soziale Dienste" verwendet - der Kirchensteuerkirchen gibt.

Die meisten sozialen Leistungen der Kirchensteuerkirchen werden von Anderen(Leistungsempfänger, Staatszuschüsse) bezahlt. Der ohnehin geringe kirchliche Kita-Finanzierungsanteil wird bald überall wegfallen. Die Folge: Abwälzung der Mehrkosten auf die Eltern.

Nun versetzen Sie sich bitte in die Lage der Eltern, die Kirchensteuern zahlen, die durch die Kirchen verursachte Gebührenerhöhung zur Kenntnis nehmen und aus finanziellen Gründen ihre Kinder abmelden müssen. Würden Sie in einer vergleichbaren Situation aus der Kirche austreten und mit dem Wegfall der Kirchensteuer die Gebührenerhöhung finanzieren?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr damit verbundenes Vertrauen. Die Mitgliedschaft in einer Kirche und die damit verbundene Zahlung der Kirchensteuer ist selbstverständlich eine sehr private Angelegenheit. Auch wenn ich der Auffassung bin, dass die Verflechtung von Staat und Kirche für beide Institutionen nicht vorteilhaft ist, so kann ich doch aus dieser Position nicht meine Antwort auf Ihre Frage ableiten. Die Mitgliedschaft in weltanschaulichen Vereinigungen und damit verbundene finanzielle Aufwendungen sind definitiv eine Frage von Überzeugungen und den damit verbundenen handlungsleitenden Vorstellungen.
Allerdings hätte ich Verständnis für einen Kirchenaustritt, wenn finanzielle Not dazu führt, dass man sich die Kirchensteuer nicht mehr leisten kann, aber gleichzeitig seinen Kindern einen Kita-Besuch ermöglichen will (besser wäre es natürlich, wenn beides realisierbar ist). Aber wie gesagt: diese Frage muss jeder für sich selbst abwägen und entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping