Frage an Katja Kipping von Norbert K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kipping,
Im Zusammenhang mit der 0% Rentenanpassung im Jahre 2010 wurde immer das Argument sinkender Arbeitseinkommen von AN während der Finanz/-Wirtschaftskrise von der Regierung ins Feld geführt. Der für die Berechnung der Entgeldpunkt und der Rentnenanpassung wichtige Parameter "Durchschnittseinkommen aller sozialversicherungspflichtigen AN in der BRD" machte von 2008 auf 2009 ein Sprung um 795Euro und von 2009 auf 2010 einen Sprung um 2124 Euro nach oben.(Quelle DRV)
Aufgrund der in der Rentenanpassungsformel berücksichtigten obengenannten Durchschnittverdienstes müsste eigentlich 2010 eine wesentlich höhere Rentenerhöhung die Folge sein, während die Erhöhung im Wahljahr so hoch nicht sein kann. Der Einfluss der Reduzierungsfaktoren (Nachhaltigkeit und Riester) jedenfalls können es nicht allein sein.
Bitte klären Sie mich über diesen Widerspruch auf.
mit freundlichen Grüssen
Norbert Kandziora RRP
Sehr geehrter Herr Kandziora,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die für die Rentenanpassung maßgebliche Rechengröße "Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer" lag in den alten Ländern nach meiner Kenntnis im Jahr 2008 bei 28.822 Euro, im Jahr 2009 bei 28.639 Euro - ist also tatsächlich gesunken (siehe Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 010, S. 10/11). Es wäre daher im Westen zu einer Rentensenkung gekommen, wenn nicht die unter der großen Koalition verabschiedete "Rentengarantie" gegriffen hätte. (Dass es im Osten keine Rentenerhöhung gegeben hat, liegt am Gleichklang der Anpassung).
Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch erklärt: "Für die Bestimmung der zum 1. Juli 2010 maßgebenden aktuellen Rentenwerte ist die rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung des Jahres 2009, die von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise im letzten Jahr geprägt ist, zugrunde zu legen. In den alten Bundesländern war 2009 ein Rückgang der anpassungsrelevanten Löhne in Höhe von -0,96 %, in den neuen Bundesländern eine leichte anpassungsrelevante Lohnsteigerung in Höhe von +0,61 % zu verzeichnen."
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat die Rentengarantie befürwortet, weil sie in der Krise eine weitere Schwächung der Binnennachfrage verhindert hat. Grundsätzlich setzen wir uns aber dafür ein, dass die Rente den Löhnen folgt (und diese der Produktivität). Allerdings sehen wir kritisch, dass die Rentnerinnen und Rentner die Rentengarantie durch Halbierung späterer Rentenerhöhungen auf Heller und Pfennig zurückzahlen müssen. Weitere Details zum einen zur Frage der Rentengarantie und zum anderen im Hinblick auf die Wirkungen der Kürzungsfaktoren können Sie bei Interesse den anhängenden Dokumenten entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping