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Frage von Hans-Dieter H. •

Frage an Katja Kipping von Hans-Dieter H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

mich interessieren zur Zeit die unterschiedlichen Definitionsansätze bzw. -versuche zum Thema "Arbeitsmarkt".

Es gibt den sogenannten 1., 2. und 3. usw. Arbeitsmarkt. Von wie vielen sprechen wir also aktuell und gegenwärtig konkret?

Wer sind die entscheidenden und maßgeblichen "Definitionsgeber" hier in Deutschland?

Worin liegen ferner die entscheidenden Kriterien zur Abgrenzung der einzelnen Arbeitsmärkte untereinander genau?

Mit freundlichen Grüßen

H-D-Häger

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Häger,

der Begriff 1. Arbeitsmarkt meint die freie Wechselwirkung zwischen Angebot und Nachfrage an menschlicher Arbeitskraft. Der Begriff 2. Arbeitsmarkt meint die Unterstützung dieser Wechselwirkung durch arbeitsmarktpolitische Instrumente – z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, öffentlich geförderte Beschäftigung mit dem Ziel, Arbeitssuchende wieder in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren.
Gegenwärtig wird von verschiedenen Seiten der Begriff "3. Arbeitsmarkt" benutzt, welcher öffentlich geförderte Beschäftigung meint, deren Ziel nicht die Integration in den 1. Arbeitsmarkt ist, sondern Menschen, bei denen dies aus unterschiedlichen Gründen nicht zu erwarten ist, dauerhaft öffentlich gefördert beschäftigen soll. Eine Institution oder Einzelperson, welche als "Definitionsgeber" die begriffliche Deutungshoheit für ökonomische Zusammenhänge besitzt, gibt es nach meiner Einschätzung nicht, gleichwohl beteiligen sich natürlich die verschiedensten Akteure an den Diskussionen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Kipping