Frage an Katja Kipping von Juliane B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kipping,
ich möchte wissen, ob die Beispiel-Rechnung zur SGB II Regelleistung auf Basis der BMAS-Sonderauswertung der EVS 2003 nach Vorgaben des BVerfG-Urteils vom 09. Februar 2010 von Diplom-Kaufmann, Rüdiger Böker (Gutachter des Klägers im Verfahren BVerfG 1 BvL 1/09)
am 25. Februar (kommenden Donnerstag) in die Debatte im Bundestag miteinfließen kann.
Im Portal von www.bundestag.de las ich, dass ab 10.05 Uhr am besagten Tag über zwei Anträge zur Mindestsicherung debattiert werden wird.
Die Linksfraktion will eine bedingungslose, bedarfsdeckende Sicherung von 500 Euro monatlich für Erwachsene (17/659).
Bündnis 90/Die Grünen fordern, den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro zu erhöhen (17/675).
Außerdem wollen die Grünen für die künftige Berechnung der Regelsätze eine unabhängige Kommission einberufen.
Die Berechnung von Herrn Böker ist über hartz4-plattform Punkt de einzusehen.
Mit herzlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Bialek,
die von Ihnen aufgeführte Berechnung von Herrn Böker ist mir bekannt. Die Fraktion DIE LINKE wird diese bei der Überprüfung der Methode der Ableitung der Regelsätze berücksichtigen.
Ob andere Fraktionen die Auswertung von Herrn Böker nutzen, steht in deren Kompetenz.
Die Fraktion DIE LINKE wird bei der Neufestsetzung der Regelsätze streng darauf achten, dass das BVerfG-Urteil in all seinen Punkten berücksichtigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping