Frage an Katja Kipping von Raymund B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Kipping,
zur Zeit ist ja viel die Rede von der verfassungswidrigen Verwaltung der Argen und wie dieses Problem gelöst werden soll. Mich interessiert bei dieser ganzen Problematik die Finanzierung des ALG 2 Bezuges.
Ich konstruiere mal ein einfaches Beispiel:
ein alleinstehender ALG 2 Empfänger (359 € Regelsatz, 150 € (???) Sozialversicherung, 250 € Miete, 50 € Heizung, 50 € Nebenkosten). Was zahlt davon der Bund, und was die Kommune? Ich bin immer davon ausgegangen, dass der Bund die Regelleistung zahlt, und den "Rest" die Kommune. Ich glaube, das ist aber in der Realtät nicht so. Sie können das sicher genauer aufschlüsseln.
Und nun die Frage, die mich persönlich noch viel brennender interessiert:
Was passiert, wenn der o.g. Leistungsempänger in eine "Bildungsmaßnahme" geschickt wird?
Verändern sich dadurch die Anteile von Bund und Kommune? Und wer zahlt die Bildungsmaßnahme an sich?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich das Gefühl habe, dass die Leistungsempfänger dermassen oft und schnell in "Bildungsmaßnahmen" (bzw. in "arbeitsmarktpolitische Maßnahmen") vermittelt werden, dass sich mir der Verdacht aufdrängt, dass das für die Kommune/Arge einen finanziellen Vorteil hat. Ich gehe ja davon aus, dass diese Entscheidungen von der Kommune/Arge getroffen werden, also dass der zuständige Arge-Mitarbeiter im Interesse der Kommune handelt, dafür aber "frei" über Mittel des Bundes verfügen kann.
"Gefühlt" nimmt doch jeder ALG 2 Bezieher jährlich an mindestens 2-3 Maßnahmen teil.
Was können Sie zu der Frage nach der Finanzierung (wer zahlt was?) sagen?
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Bollinger,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage
im SGB II (Hartz IV) umfassen die Leistungen des Bundes für die Grundsicherungsbeziehenden die Regelleistung, die Versicherungsbeiträge und eine prozentuale Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (vgl. SGB II § 46, Finanzierung aus Bundesmitteln, Absatz 5 ff.). Die Kommunen zahlen den überwiegenden Anteil der Kosten der Unterkunft. Wenn während der Weiterbildung die Grundsicherung für Arbeitsuchende gezahlt wird, verändern sich diese Anteile nicht.
Bildungsmaßnahmen für Arbeitsuchende werden von der Bundesagentur für Arbeit finanziert (z.T. auch aus EU-Mitteln). Sie werden nicht von kommunalen Beschäftigten vergeben - außer bei den Optionskommunen, die die komplette Aufgabe des SGB II übernommen haben -, sondern unterliegen in der Arbeitsgemeinschaft (Bundesagentur für Arbeit und Kommune) der Zuständigkeit und Kontrolle der Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping