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Frage von Matthias R. •

Frage an Katja Kipping von Matthias R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kipping,

mich beschäftigt seit langem die Frage nach der sogenannten Gebühr für neuartige Rundfunkgeräte.
Wie kann es sein daß die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten für unverlangt eingestellte Inhalte in das Internet Gebühren von ALLEN Nutzern des Netzes erheben können, egal, ob die Innhalte genutzt werden oder nicht? Vielen Bürgern dient das Internet ausschließlich zur Kommunikation.
Ich könnte jetzt ewig argumentieren, aber ich denke Sie wissen was ich meine.
Wäre es nicht gerechter und einfacher, die wenigen entsprechenden Seiten der Öffentlich -Rechtlichen über eine LogIn-Funktion vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, anstatt das gesamte Internet quasi zu "sperren"?
Was tun Sie um Ihre Wähler vor der GEZ- Internetabzocke zu schützen? In welchem Zeitraum wollen Sie dieses Ziel erreichen?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Richter

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Richter,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rundfunkgebühren. Wie Sie sicher wissen, so ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk Ländersache. Der Bundestag hat dazu keine Regelungskompetenzen; folglich gibt es auch keine parlamentarischen Initiativen/Vorhaben der Bundestagsfraktionen zum Thema Ausgestaltung der Rundfunkgebühren. Aktiv werden können dazu aber die Landtagsfraktionen, in Ihrem Fall wäre der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag sicher ein geeigneter Ansprechpartner, das ist Falk Neubert, MdL.

Allerdings haben wir uns natürlich auch innerhalb der Bundestagsfraktion mit verschiedenen Aspekten im Bereich Rundfunkgebühren beschäftigt, wie z.B. mit der Gebühreneinzugszentrale in datenschutzrechtlicher Hinsicht, die wir für äußerst problematisch und rechtlich nicht zulässig halten. DIE LINKE setzt sich für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Wir sehen weitreichenden und grundlegenden Änderungsbedarf in vielen Bereichen, allerdings, wie schon beschrieben, fällt das Rundfunkrecht in die Hoheit der Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping