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Frage von Manuela M. •

Frage an Katja Kipping von Manuela M. bezüglich Soziale Sicherung

Ich habe Ihren oberen Beitrag gelesen und stelle mir ernsthaft die Frage was einige Hartz 4 Bezieher mit ihrem Geld machen. Ich erhalte selber Hartz4 und habe 5 Kinder. Bei uns oben in NF gibt es weder die Arche noch sonst etwas und wir kommen mit dem Geld was wir erhalten klar. Wenn ich höre das einige nicht mal Geld fürs Mittagessen haben könnte ich platzen vor Wut, meine Kinder gehen auf ein Ganztagsschule und Essen dort auch, wir bekommen das nicht geschenkt. Meine Kinder gegen auch in den Sportverein usw. Ich als ALG 2 Bezieherin bin er Meinung das den Beziehern von Leistungen auf die Finger geschaut werden sollte was sie mit dem Geld machen. Meine Kinder ernähren sich sehr gesund, haben vernünftige Zimmer, vernünftige Kleidung usw. Auch Weihnachten feiern wir wie man es kennt mit frischen Tannenbaum, Geschenken usw. Familie die mich unterstützt habe ich keine.Es ist alles eine Sache der Organisation. Wenn ich dann die Berichte im TV sehe wie da so mancher hartz4 Bezieher haust und jammert er hat kein Geld werde ich wütend. Denen geht es auch nicht besser wenn sie noch mehr geschenkt bekommen den das eigentliche Problem ist das sie nicht mit Geld umgehen können. Klar ich würde mich auch freuen wen wir etwas mehr hätten aber wir kommen auch mit dem aus was wir haben den so wenig wie es mancher Hartz 4 Bezieher hin stellt ist es nicht!
Zumal wer in der Arche oder Tafel usw isst braucht nicht zu kochen, bekommt Tütenweise Lebensmittel für 1€, Geschenke zu Weihnachten gibt es, Kleidung, Untensieliern für Schule, usw. Und was machen die Menschen die das nutzen mit den Hartz Leistungen die sie einspare??? Was glauben Sie?
Für solche Menschen sollte es Lebensmittelgutscheine in Regelleistungshöhe geben und mit dem Kindergeld sollte gleiches geschehen damit ich nicht mehr hören muß ICH BEKOMME ALG2 ICH HAB NICHT ZU ESSEN oder ähnliches!

Was denken Sie wie werden sie damit umgehen das sowas stärker kontrolliert wird?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Mienert,

ich bedanke mich für Ihre Zuschrift.

Generell ist einzuschätzen, dass die Regelleistungen für Hartz IV deutlich zu gering bemessen sind. Das drückt sich z. B. in Mangelernährung bei Erwachsenen und bei Kindern aus. ( http://www.500-euro-eckregelsatz.de , http://www.kinderarmut-durch-hartz4.de/29-2008062958.html )

Weiterhin ist nachgewiesen, dass die Regelleistung von Erwachsenen bei den Grundsicherungen - und davon abgeleitet bei Kindern - nach unten manipuliert und nicht sachgerecht ermittelt worden ist. Deswegen gibt es dazu auch die laufende Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. (Vgl. auch die Studien des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unter http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/regelsatz-neuberechnung-2006_05.pdf und http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/Expertise_Kinderregelsatz_web.pdf )

Zu niedrige Sozialleistungen haben Folgen, wie die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Auftrag gegebene Studie über die Versorgung von Menschen mit Hartz-IV-Leistungen bestätigt: "Jeweils 6-8 % der ALG II-Bezieher berichten, dass sie sich keine warme Mahlzeit pro Tag leisten können, dass die Wände in ihren Wohnungen feucht sind, dass sie Probleme mit der pünktlichen Bezahlung der Nebenkosten haben oder dass sie rezeptfreie Medikamente nicht bezahlen können. Sogar 14 % verfügen über nicht ausreichend Zimmer in der Wohnung und knapp 17 % der Leistungsempfänger können sich keine angemessene Winterkleidung leisten. […] Blickt man allerdings über den Bereich der elementaren Bedürfnisse hinaus, zeigen sich größere Versorgungsdefizite. Am niedrigsten fällt das Versorgungsniveau der Leistungsempfänger bei den finanziellen Möglichkeiten und der sozialen Teilhabe aus […]. Etwa drei Viertel der ALG II-Empfänger können es sich nicht leisten, alte aber funktionstüchtige Möbel zu ersetzen oder einmal im Monat ins Restaurant zu gehen. Und jeweils um die vier von fünf Leistungsempfängern geben an, dass sie sich keinen jährlichen Urlaub leisten oder keinen festen Geldbetrag pro Monat sparen können. [ ] Immerhin noch rund jeder Zweite kann weder das Geld für medizinische Zusatzleistungen aufbringen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, noch unerwartet auftretende Ausgaben schultern. Ähnliches gilt für Kino- oder Konzertbesuche oder für das Einladen von Freunden". (Christoph, Bernhard: Was fehlt bei Hartz IV? Zum Lebensstandard der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, in: ISI (Informationsdienst Soziale Indikatoren), Heft 40, 2008, S. 8f.; http://www.gesis.org/fileadmin/upload/forschung/publikationen/zeitschriften/isi/isi-40.pdf )

Dass im Einzelfall Menschen mit sehr wenig Einkommen um die Runden kommen, ist kein Argument gegen die massenhafte Verarmung und Ausgrenzung von Menschen mit den derzeitigen Grundsicherungsleistungen. Diese sollen ja die physische Existenz als auch die gesellschaftliche Teilhabe sichern - und zwar ohne die zzgl. Sachleistungen von Hilfseinrichtungen, die Sie aufführen. Die massenhafte und zunehmende Nutzung dieser Formen der Existenzsicherung verweist ja gerade darauf, dass die monetären Leistungen offensichtlich bedeutend zu gering sind. Nicht zuletzt deswegen ist die Armutsquote von Erwerbslosen in den letzten Jahren von 51 % auf 56 % gestiegen ( http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2009/11/PD09__457__634,templateId=renderPrint.psml )

Nach den vielen Fakten nun noch eine Bemerkung zu Ihrem Vorschlag der Gutscheine. Meine Auffassung ist, dass jeder Mensch den Anspruch auf eine Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe hat. Wenn Menschen, egal aus welchen Gründen, Schwierigkeiten bei der Lebensführung haben, haben sie auch einen Anspruch auf eine persönliche Unterstützung. Eine Bestrafung durch Gutscheine dagegen diskriminiert und führt zu weiteren Stigmatisierungen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping