Frage an Katja Kipping von Gerald H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Kipping,
Ihrem Wahlprogramm Seite 26 entnehme ich, dass Sie beabsichtigen für Empfänger von Grundsicherung für Erwerbsfähige (Hartz IV) „die Vermögensfreigrenzen auf 20.000 Euro pro Person heraufsetzen.“
Erwerbsunfähige Menschen, erhalten in fast allen Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt ebenfalls nur in derselben Höhe wie erwerbsfähige Empfänger. Die Freigrenze ist in diesen Fällen jedoch schon heute erheblich niedriger, nämlich 2.600 Euro. Darüber hinaus findet eine wesentlich strengere Anrechnung statt. Z.B. wird der Wert eines Kfz als Vermögen betrachtet. Dieses muss also, wenn sein Wert zusammen mit dem sonstigen Vermögen 2600 Euro überschreitet, verkauft werden.
Eine Grund für diese Ungleichbehandlung ist für mich nicht ersichtlich.
Frage: Beinhaltet Ihre Vorschlag, dass erwerbsunfähige Bezieher ebenfalls über ein Schonvermögen in derselben Höhe wie Erwerbsfähige verfügen dürfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Huber
Sehr geehrter Herr Huber,
ich bedanke mich für Ihre Mail.
Die LINKE fordert in ihrem Wahlprogramm eine Vermögensfreigrenze von 20.000 Euro für die Grundsicherung nach dem SGB II. Dies gilt - wie auch die geforderte Erhöhung des Regelsatzes auf 500 Euro - ebenso für die anderen Grundsicherungen nach dem SGB XII.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping