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Frage von Hans-Ullrich von Z. •

Frage an Katja Kipping von Hans-Ullrich von Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Kipping,

bekannt ist, dass Großunternehmen in Deutschland mittels der ATZ sich von AN gerne trennen. Der Staat hat dieses ermöglicht, gleichzeitig festgelegt, dass die Rente alsdann gekürzt wird. Um es Ihnen einfach zu machen, gehe ich mit 60 nunmehr in Rente, beträgt die Kürzung ca. 18% von der Rente mit 60. Es sind aber im Vergleich zu der Rente mit 60 aber kanpp 25% Kürzung, da die Beiträge nur bis 60 auch einbezahlt wurden. Dieses ist so auch in Ordnung.
Richtig wäre es dann, wenn ein Rentner mit 60 auch die gleichen Grundrechte die des Rentners mit 65 hätte, da er diese mit der Kürzung seiner Rente um ca. 25% "erworben" hat.
Leider ist es nicht so. Mit 65 darf ich verdienen soviel ich will, mit 60 auch, aber bei Rentner 60 wird die Rente entsprechend des Zuverdienstes gekürzt.
Frage: Werden Sie sich, als was auch immer, im nächsten Bundestag dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit so geändert wird, dass der mit 60 dann auch Rentenunschädlich dazu verdienen kann? Wenn nicht, stelle ich fest, dass Sie sich wohl lieber für die Schwarzarbeit einsetzen!

Ich bitte um Antwort!

Mit freundlichem Gruß

v. Zahn

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr von Zahn,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

DIE LINKE möchte grundsätzlich mehr Möglichkeiten, vor dem 65. Lebensjahr OHNE Abschläge in Rente zu gehen. Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Zuverdiensten bei einer vorgezogenen Rente haben wir eine Diskussion, aber keine Beschlusslage - eben weil wir uns für einen früheren Rentenbeginn einsetzen.

Aber nochmals zu Ihrer Darlegung: Generell stellt sich die Situation heute so dar - verdient man bei einer vorgezogenen Rente mehr als bestimmte Schwellenwerte, dann wird die AUSZAHLUNG der Rente auf 2/3, 1/2 oder 1/3 gekürzt, offiziell heißt das "ruhen" und dies begründet (die Freibeträge sind relativ großzügig). Die Idee dahinter ist: wer noch soviel hinzuverdient, muss ja eigentlich keine Rente beziehen. ABER, der Teil der Rente, der aufgrund des Zuverdienstes nicht ausgezahlt wird, erhöht sich pro Monat, den er ruht, um 0,3 Prozentpunkte, so dass der Teil der Rente mit Erreichen der Regelaltergrenze (noch 65 Jahre, bald 67 Jahre) OHNE Abschläge ausgezahlt wird. D.h., die Rente wird nicht gekürzt und für den Teil der nicht ausgezahlt wird, werden die Abschläge Monat für Monat wieder reduziert.

Mit fiktiven Zahlen dargestellt hieße das also: Eine Person hat mit 60 Jahren einen Rentenanspruch von 1.000 Euro. Beantragt wird die Rente, darauf gibt es 18 Prozent Abschlag, der Bürger bekommt also 820 Euro Rente ausbezahlt. Verdient er nun aber weiterhin Geld und zwar so viel, dass die Rente auf 2/3 gekürzt wird (angenommen 600 Euro Zuverdienst), bedeutet das dann:
Monatseinkommen ist: 600 Euro Lohn plus 546,67 Euro (2/3 Rente). Ein Drittel der Rente (273 Euro) ruht und wird pro Monat, in dem der Verdienst bei 600 Euro liegt, um 1 Euro erhöht. So steigt dieser Teil der Rente mit 65 Jahren von 273 Euro auf 333 Euro. Die Abschläge werden bei Zuverdienst dann wieder rückgängig gemacht.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping