Welche Vorschläge hat Ihre Partei im Hinblick auf Getrennterziehende (einschl. Getrennterziehen-Wollende) und Getrennterzogene?
Wie viele Alleinerziehende (Alleinerziehen-Müssende und Alleinerziehende-Wollende) gibt's in Deutschland im Vergleich zu Getrennterziehenden u. Getrennterziehen-Wollenden? Auf K. Göring-Eckardts öffentlich nachhörbaren Appell am 12.6.21 hin wurde aus dem Wahlprogramm ein Antrag des KV Duisburg zu Allein-u. Getrennterziehenden gestrichen. Welche Vorschläge hat Ihre Partei im Hinblick auf Getrennterziehende (einschl. Getrennterziehen-Wollende) u. Getrennterzogene u. wie kann man ihre programmatische Unsichtbarmachung in Wahlprogrammen Ihrer Partei oder in Definitionskatalogen Statistischer Bundesämter - etwa durch stärkere Orientierung an feministisch-grün mitregierten Ländern wie Schweden - reformpolitisch reduzieren? Lässt sich der "lange Schatten der deutschen Mutter" (Prof.Vinken) mit Ihnen überwinden, und wenn ja, wie? Ist das Kindeswohl individuell, national oder EUropäisch? Ist f. Sie als rechtspolitische Sprecherin die einstimmige Europarat-Resolution 2079/2015 ein Thema?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage! In ihrer Rede auf dem Parteitag im Juni hat sich unsere Fraktionsvorsitzende für eine stärkere Sichtbarkeit von Alleinerziehenden eingesetzt. In der selben Rede sagt sie jedoch auch, dass dies in keiner Weise Getrennterziehende ausschließen oder gar benachteiligen soll – im Gegenteil, wir wollen alle Familienmodelle bestmöglich unterstützen und Kinder und Familien in den Fokus rücken. Der besondere Fokus auf Alleinerziehende war in diesem Fall durch die besondere finanzielle, zeitliche und persönliche Belastung von alleinerziehenden Eltern begründet.
Wir Grünen setzen uns für eine moderne Familienpolitik ein, welche den vielen verschiedenen Familienentwürfe in unserer Gesellschaft gerecht wird. Dazu gehört auch eine moderne Reform des Familienrechts, denn jede Familie ist so einzigartig wie die Menschen, die zu ihr gehören.
Wir wollen, dass beide Elternteile auch nach der Trennung weiterhin Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können und wünschen uns, dass die Betreuungsarbeit in Familien gerecht aufgeteilt wird - sowohl in zusammenlebenden Familien als auch in getrennten. Wir finden, dass das Unterhaltsrecht reformiert werden muss, denn die aktuelle Praxis fördert keinen Konsens und führt oft zu Streit. Hier sind zum Beispiel steuerliche Vorteile für den Umgangsmehraufwand bzw. Zuschläge für bedürftige Umgangsberechtigte im Rahmen von SGB II Leistungen denkbar. Ein Mindestunterhalt muss jedoch gewährleistet bleiben!
Wir wollen als Gesetzgeber keine Modelle festschreiben und glauben, dass die Familiengerichte weiterhin das individuelle Kindeswohl zum Maßstab nehmen sollten! Diese Entscheidungen sind zu individuell, um durch eine Standardlösung geregelt zu werden.
Ich hoffe ich konnte ihre Fragen damit beantworten!
Mit herzlichen Grüßen
Katja Keul