Frage an Katja Keul von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin KEUL,
B90/GRÜNE hatte den Richter am BGH Dr. Claudio Nedden-Boeger als Sachverständigen benannt (1).
Üblicherweise wird ein Sachverständiger in GERICHTSVERFAHREN als Experte eines Fachgebietes bestellt, der dem Spruchkörper -als Gehilfe- aufgrund seiner beruflichen Spezialkenntnisse und nach eigener Befunderhebung konkrete Beweisfragen zu beantworten hat, zu deren WISSENSCHAFTL. Beantwortung der seriös Wahrheitsfindung betreibende Jurist schlicht nicht in der Lage und befugt wäre.
Auf der Suche nach Wegen in Richtung spürbarer Verbesserungen der
Zuverlässigkeit/ Vertrauenswürdigkeit zumal von Psycho- bzw. ärztlichen
Gutachten für den 16. März ausgerechnet einen BGH- Richter zur Anhörung
in den Bundestag als Sachverst.- Vertreter einzuladen, ergibt für mich ÜBERHAUPT KEINEN SINN.
Daher meine Bitte, mir die konkreten SACH-&-HINTERGRÜNDE transparent zu
machen, die aus der Sicht von B90/GRÜNE-Juristen/Soz.Päds. DENNOCH FÜR
die Ladung eines Dr. iur. (NICHTARZT/FACHARZT, NICHT-DIPL.-PSYCHOL.!)
sprachen und GEGEN die Ladung wenigstens eines
1. Lehrstuhlinhabers Psychiatrie,
2. Lehrstuhlinhabers Psychologie?
Hat sich vielleicht die Begriffsbedeutung "Sachverständiger" insgeheim
(und ohne daß es schon bei "Wikipedia" vermerkt worden wäre) gewandelt,
ist Ihnen und Ihrer Gruppierung -dem ganzen Rechtsausschuss- schlicht ein -womöglich sehr schwerer- Irrtum unterlaufen oder was ist sonst der
(Hinter-) Grund Ihres mir unverständlichen Agierens?
Desweiteren möchte ich unbedingt in Erfahrung bringen, ob die Frage der
VIDEOGRAFIE des Untersuchungsgespräches bei Psych.- Begutachtungen am 16.
März tatsächlich gar nicht erst aufgeworfen wurde oder ob sich das
Sitzungsprotokoll ledigich (warum?) darüber ausschweigt.
Bitte klären Sie mich vollständig und der Wahrheit entsprechend auf.
Mit freunlichen Grüßen
B. Rieder
1)
http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_kuenast-778-78280--f458370.html#q458370
Sehr geehrter Herr Rieder,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Anhörung zum Sachverständigenrecht.
Die grüne Bundestagsfraktion wählt die Expertinnen und Experten für die Anhörungen nach fachlichen Kriterien aus. Uns als kleinster Fraktion steht in der Regel die Benennung lediglich einer Person zu.
In der Anhörung zum Sachverständigenrecht im Rechtsausschuss ging es um die rechtliche Umsetzung der Herausforderung, wie wir die oft kritisierte Qualität von Gutachten insbesondere für Familiengerichte verbessern können. Daher war Herr Nedden-Boeger als BGH-Richter im Familienrecht ein sehr geeigneter Experte für diese Anhörung, da es letztlich die Richterinnen und Richter sind, die dieses Gesetz in Zukunft bei der Auswahl der Sachverständigen anwenden werden.
Die Frage der Videographie des Untersuchungsgespräches bei Psych.- Begutachtungen war am 16. März nicht der Gegenstand der Anhörung im Rechtsausschuss.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul