Frage an Katja Keul von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Keul,
es geht um den letzten Satz in der folgenden Begründung.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 - WehrRÄndG 2011)
... es wegen der Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes unter datenschutzrechtlichen Aspekten nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen erheben die Kreiswehrersatzämter bei den Meldebehörden zum Zweck der Personalwerbung jährlich die in Satz 2 genannten Daten von volljährig werdenden Frauen und Männern. Der personellen Regenerationsfähigkeit der Streitkräfte kommt vor allem wegen eines durch die demographische Entwicklung bedingten verschärften Wettbewerbs mit der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Ohne den entsprechenden Nachwuchs ist die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrags der Bundeswehr gefährdet.
Trifft es zu, daß jährlich rund 750.000 Daten von den Meldebehörden an das Amt für Bundeswehrverwaltung übermittelt werden?
Welche rechtlichen Folgen könnten begründete Zweifel an der Verhältnismäßigkeit
für das Melderechtsrahmengesetz haben?
Zur Gleichbehandlung: Können jetzt auch Andere (Beispiel: Polizei, Hilfsorganisationen, zivile Arbeitgeber) unter Hinweis auf die Gefährdung der Auftragserfüllung die Privilegierung im Melderechtsrahmengesetz verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Problem der Weitergabe von Melderegisterdaten an die Bundeswehr ist mir bekannt. Im Gesetzgebungsprozess im vergangenen Jahr hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Regelungen massiv kritisiert und eine Änderung des Gesetzentwurfs beantragt (Bundestagsdrucksache Nummer 17/5244). Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt. Wir lehnen diese Regelung ab, weil wir den Grundrechtseingriff durch die massenhafte Speicherung von Daten minderjähriger Frauen und Männer gegenüber ihrem Zweck – der Werbung für den Dienst bei der Bundeswehr – für unverhältnismäßig halten. Darüber hinaus wird der Bundeswehr gegenüber zivilen Arbeitgebern, aber auch gegenüber anderen Freiwilligendiensten ein Vorteil eingeräumt, den wir für nicht vertretbar halten. Die Anzahl der Abfragen ist mir leider nicht bekannt, bitte fragen Sie da bei den zuständigen Stellen nach wie hoch die Zahlen wirklich sind.
Der Datenweitergabe können Sie gemäß § 18 Abs. 7 MRRG widersprechen. Als Betroffener könnten Sie dann evtl. gegen die Weitergabe der Daten eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Hier müsste dann sicherlich die Verfassungsmäßigkeit des Melderechtsrahmengesetzes geprüft werden. Ich sehe hier für eine solche aber keinerlei Erfolgsaussichten.
Gemäß § 18 Abs. 4 MRRG kann es auf Grundlage eines Gesetzes automatisierte Abfragen auch von anderen Stellen geben. Welche Abfragen derzeit existieren entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Keul