Warum blockiert Ihr Justizminister eine EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt?
Sehr geehrte Frau Adler,
Ihr Parlaments- und Parteikollege, Justizminister Buschmann, verweigert die deutsche Zustimmung zu einer EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Sexualstrafrechts zum Schutz von Frauen. Angeblich biete der Begriff "sexuelle Ausbeutung" des Art. 83 I AEUV keine genügende Rechtsgrundlage. Tatsächlich aber ist er weit zu verstehen, als Ausnutzung eines Machtgefälles, und so wurde er auch anno 2011 für eine Richtlinie gegen Kindesmissbrauch verwendet.
Quelle: https://verfassungsblog.de/deutschlands-blockade-beim-europaweiten-gewaltschutz/
Auch mit Blick auf Ihre Ausschussmitgliedschaften, werden Sie sich für ein Ende dieser grundlosen Blockadehaltung einsetzen?
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Ich teile - wie die Bundesregierung - das politische Ziel dieser Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen uneingeschränkt. Es ist ein wichtiges Anliegen, den Schutz von Frauen vor jeglicher Form der Gewalt zu gewährleisten.
Jedoch muss jedes Gesetz, auch auf europäischer Ebene, geltendes Recht beachten. In diesem speziellen Fall muss ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union im Einklang stehen. Der vorliegende Vorschlag zur Harmonisierung des Tatbestands der Vergewaltigung europaweit verstößt gegen diesen Vertrag.
Die Bundesregierung unterstützt zwar das politische Ziel der Richtlinie, setzt sich jedoch dafür ein, dass dieser spezifische Vorschlag nicht übernommen wird. Es ist wichtig zu betonen, dass damit keine Nachteile für den Schutz von Frauen vor sexueller Gewalt in Deutschland verbunden sind.
In Deutschland gehen wir entschlossen gegen Gewalt gegen Frauen vor. Unser geltendes Strafrecht bietet einen soliden Rahmen, um Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen effektiv zu ahnden. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass 2016 das Sexualstrafrecht in Deutschland verschärft wurde und der Grundsatz "Nein heißt nein" ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde.
Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen eines Dritten wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Zudem haben wir im Jahr 2023 das Strafrecht erneut verschärft und den Katalog der Strafzumessungsgründe um "geschlechtsspezifische" Beweggründe ergänzt.
Beste Grüße
Katja Adler MdB