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Kathrin Vogler
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Frage von Michael N. •

Werden Sie sich für die Umsetzung der vom Bundesrat geforderten Widerspruchslösung einsetzen, damit das tägliche Sterben von Menschen auf der Warteliste für Organtransplantationen aufhört?

Seit dem Parlamentsbeschluss für die Entscheidungslösung bei der Organtransplantation vor vier Jahren hat sich für die Betroffenen - wie von allen Experten vorhergesagt - nichts verbessert. Die Intention des Gesetzes ist klar gescheitert, in den vier Jahren sind unnötigerweise über 3000 Menschen auf der Warteliste gestorben, Deutschland ist unter den großen EU-Staaten der einzige ohne Widerspruchslösung. Können Sie diesen Zustand weiter verantworten? Werden Sie sich im Gesundheitsausschuss für die Einführung der Widerspruchslösung einsetzen?

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Sehr geehrter Herr N.,

die dramatische Unterversorgung von Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan führt immer wieder zu Debatten um eine Widerspruchsregelung, wonach einer Person im Fall ihres Hirntods Organe und Gewebe entnommen werden dürfen, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Ich bin aus grundsätzlichen ethischen Erwägungen gegen eine solche gesetzliche Regelung, aber vor allem halte ich die Debatte für eine Phantomdebatte, die an den wirklichen Problemen vorbeigeht. Das will ich kurz erklären:

Organentnahmen zur Transplantation scheitern in den seltensten Fällen an der fehlenden Einwilligung der potenziellen Spender:innen oder ihrer Angehörigen. Wie aus den Berichten der Deutschen Stiftung Organtransplantation hervorgeht, scheitern sie meist aus medizinischen Gründen, etwa weil kein vollständiger Hirnausfall vorliegt oder die Organentnahme medizinisch kontraindiziert ist. Auch darf man nicht vergessen, dass die Arbeitsverdichtung in vielen Krankenhäusern wohl dazu beiträgt, dass nicht jeder potenzielle Organspender identifiziert und nicht immer das Gespräch mit den Angehörigen gesucht wird. Es gibt also auch strukturelle Gründe.

Allerdings haben auch die wenigsten Menschen, die eine Organspende für sich ablehnen, dies in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert, so dass die Krankenhäuser auch weiterhin auf die Angehörigen angewiesen sind, um den mutmaßlichen Willen zu erkunden. Mit dem Organspenderegister, das der Bundestag mit sehr großer Mehrheit vor vier Jahren beschlossen hat und das nun endlich nach viel zu langer Wartezeit an den Start gegangen ist, haben wir uns als Gesetzgeber erhofft, dass es für die Menschen einfacher wird, ihren Willen in Bezug auf die Organspende niederzulegen. Mit der Ausgestaltung dieses Registers bin ich allerdings noch überhaupt nicht zufrieden, so lange man für die Registrierung die online-Funktion des Personalausweises braucht, ist das für viele Menschen eine echte Hürde, das Register zu nutzen.

Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass möglichst viele Menschen ihre Entscheidung zur Organspende dokumentieren und sich über diese Möglichkeit informieren, anderen das Leben zu retten.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Kathrin Vogler

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