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Kathrin Vogler
DIE LINKE
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Frage von Jonas T. •

Warum unterstützen Sie den wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe?

2020 urteilte das BVerfG, dass jede/-r Bürger/-in ein Recht auf freiwillige Selbsttötung mit Hilfe Dritter hat.
Leider unterstützen Sie einen Entwurf, der dieses Urteil ignoriert.
Sie können es nicht ändern: Bürger/-innen machen von ihrem Recht auf Selbstbestimmung Gebrauch. Kriminalisierung treibt sie dabei zum Schwarzmarkt und unregulierten gefährlichen Suizidmethoden, die den Schmerz, den Sterbewillige vor und während der Selbsttötung erfahren, erhöhen, sowie das Risiko des Fehlversuchs mit folgendem Leben mit Behinderung steigern. Kranke Menschen werden schon vor der Wartezeit eines unerträglich schmerzhaften natürlichen Todes sterben, weil sie nicht rechtzeitig Zugriff zu schmerzfreien Medikamenten haben. Und nur Wohlhabende werden sich einen würdevollen Tod leisten können, da die Kosten einer Freitodbegleitung in der Schweiz ca. 10000€ betragen.
Ich frage Sie deshalb: wieso unterstützen Sie diesen antiliberalen Gesetzesentwurfs, der weltanschaulich ins letzte Jahrtausend gehört?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ta.

haben Sie Vielen Dank für ihre Frage. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil grundsätzlich bestätigt, dass der Staat die hochrangigen Verfassungsgüter Leben und Autonomie auch mit dem Strafrecht schützen kann. Jedoch müsse er sicherstellen, dass im Einzelfall ein Zugang zu freiwillig bereitgestellter Suizidhilfe real eröffnet bleibt. Das haben wir in unserem Gesetzentwurf umfassend berücksichtigt. Wir setzen uns dafür ein, den § 217 StGB mit einer Ausnahmeregelung genau für solche Einzelfälle und einem Schutzkonzept für die Wahrung der Selbstbestimmung zu ergänzen. Geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid sollte straffrei bleiben, wenn die freiverantwortliche Entscheidung gesichert ist und trotz Beratung über mögliche Alternativen dauerhaft bestehen bleibt. In besonderen Situationen bei schweren und lebensverkürzenden Erkrankungen kann die Beratung entfallen.

Geschäftsmäßig bedeutet, dass das Handeln von vornherein auf Wiederholung angelegt ist. Damit regulieren wir die Tätigkeit der sogenannten "Sterbehilfevereine" sowie von ähnlich arbeitenden Einzelpersonen, die bisher keiner gesetzlichen Regulierung unterliegen.

Wir schaffen einen klaren Rechtsrahmen, unter welchen Bedingungen Hilfe zur Selbsttötung geleistet werden darf. Damit wollen wir sicherstellen, dass jeder den Zugang zu Hilfe zur Selbsttötung erhält, aber niemand dazu gedrängt, genötigt oder auch nur ermuntert wird, den Weg in den Tod zu wählen. Gleichzeitig haben wir einen detaillierten Antrag zur Suizidprävention erarbeitet, weil wir wissen, dass es da einen riesigen Bedarf gibt. In der Orientierungsdebatte im letzten Jahr habe ich dazu

gesagt:

"In unserer kapitalistischen Gesellschaft scheint ja alles einen Preis zu haben, aber fast nichts mehr einen Wert. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, in der jedes Leben wertvoll ist und bis zum Ende gelebt werden darf. Der Tod gehört dazu. Aber wenigstens sollte nicht auf dem freien Markt gehandelt werden."

Ich hoffe, diese Gedanken helfen, Sie davon zu überzeugen, dass unser vorgelegter Gesetzentwurf (https://www.kathrin-vogler.de/start/aktuell-alt/details/neuer-gesetzentwurf-zur-sterbehilfe/) durchaus verfassungskonform ist.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler

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