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Kathrin Vogler
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Frage von Kai-Ulrik B. •

Frage an Kathrin Vogler von Kai-Ulrik B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Vogler,

was sagen Sie zur Abstimmung des Bundestages am 14.06.2013, als um 00:25 Uhr über den Tagesordnungspunkt "Erstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes" abgestimmt wurde?
Innerhalb von 14 Sekunden wurde die Abstimmung durchgeführt. Redebeiträge dazu gab es nicht.
Mit dieser Abstimmung wurde beschlossen, dass der Bundesrechnungshof seine Akten nicht mehr zur Einsicht herausgeben muss. Dies ist ein weiterer Baustein auf dem Wege zur Intransparenz und eine weitere Aushebelung des Informationsfreiheitsgesetzes.

Darüber berichtete u.a. die ZEIT:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrechnungshof
und das Web-TV des Bundestages: http://dbtg.tv/fvid/2438542.

Mit freundlichen Grüßen

Kai-U. Bräutigam

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bräutigam,

die fragliche Ergänzung des Gesetzentwurfes ist im Ausschuss von SPD, Union, Grünen und FDP eingebracht worden. Die Linksfraktion hat sich dort im Ausschuss der Stimme enthalten. Bei der Abstimmung über das dann geänderte Gesetz haben wir jedoch zugestimmt und hatten dafür gute Gründe.

Bei der Entscheidung zur Abstimmung zum Finanzausgleichsgesetz war abzuwägen, ob wir unsere Zustimmung geben, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Mittel zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz IV-SoBEZ) in Höhe von jährlich 777 Mio. Euro erhalten oder ob wir uns enthalten, wie im Ausschuss, als zusätzlich verankert wurde, dass Feststellungen des Bundesrechnungshofs vor einer Beratung im Bundestag Journalisten nicht zugänglich gemacht werden.

Kurzum: Die Zustimmung für die Mittel für die Ostländer im Plenum war der Fraktion damals wichtiger als die (an den Mehrheiten ja eh nichts ändernde) Ablehnung/Enthaltung bezüglich der zu Recht monierten Änderung der Bundeshaushaltsordnung. Dass wir uns überhaupt entscheiden mussten, ist uns leider von der übergroßen Mehrheit des Hauses aufgezwungen wurden.

Die geänderte Bundeshaushaltsordnung sieht im Übrigen nicht vor, dass der Bundesrechungshof nie wieder irgendwelche Informationen herausgeben darf, sondern das er nur abgeschlossene Prüfverfahren und Berichte nur nach Befassung des Bundestages veröffentlichen darf.
Wir werden also in Zukunft auf eine zügige Beratung solcher Berichte durch den Bundestag drängen, damit auch die Öffentlichkeit einigermaßen zeitnah von deren Inhalten informiert wird. Zufrieden bin ich allerdings mit dieser Regelung ganz und gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler

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