Frage an Kathrin Vogler von Gerhard R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Vogler,
zu
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_harald_terpe-575-38003--f374389.html#q374389
Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,
eine Diskussion im Bekanntenkreis über gefährliche Berufe ist der Grund für folgende Frage:
Können Querschnittslähmungen auch durch Explosionen verursacht werden?
Dazu:
www.rhoen-klinikum-ag.com/rka/cms/zbb_2/deu/58409.html
Deshalb ist auch lebenslang eine medizinische Überwachung zum ... Bewegung der gelähmten Muskelgruppen(Spastik der Skelettmuskulatur), die schmerzhaft ..
Auszug:
Als kritische Grenze ist die Lähmung oberhalb des vierten Halswirbels anzusehen (ultrahohe Querschnittlähmung), da eine eigenständige Atmung durch den Ausfall des Zwerchfellnerves nicht mehr möglich ist. Wir betreuen auch diese Patienten, deren Überleben nur gesichert werden kann, wenn ein externes Beatmungsgerät zur Verfügung steht. In der Zentralklinik Bad Berka werden auch diese Patienten mit einer Dauerbeatmung über ein Heimbeatmungsgerät oder einen Zwerchfellstimulator direkt auf Station betreut und können somit optimal in die spezifischen diagnostischen und therapeutischen Abläufe und eingebunden werden.
Antwort von Dr. Harald Terpe
05.07.2013
herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.
Natürlich können Querschnittslähmungen auch durch Explosionen verursacht werden. In jedem Fall muss alles für eine gute Versorgung bzw. gute Unterstützung dieser dann häufig dauerhaft pflegebedürftigen Menschen getan werden.
Meine Fragen an Sie:
Ist das Risiko, Opfer einer Explosion zu werden, bei Soldaten unvergleichbar höher als bei anderen Berufen?
Sollen Schulen Menschen auf das Leben vorbereiten und dabei auch über
gesundheitliche Risiken informieren?
Wenn Schüler/innen auf dem Schulgelände mit einem Infoblatt Andere über das Vorstehende und Ihre Antwort informieren: Darf die Schule das verbieten?
Wie ist das vor dem Schulgelände?
Viele Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
ich bin Gesundheitspolitikerin, keine Medizinerin. Aber der gesunde
Menschenverstand sagt: natürlich ist davon auszugehen, dass das Risiko
von Soldatinnen und Soldaten, eine Verletzung durch eine Explosion zu
erleiden, deutlich höher ist als das Risiko in den meisten zivilen
Berufen. Dabei kommen nicht nur Verletzungen der Rückenwirbel bis hin zu
einer Querschnittslähmung infrage, sondern auch Knalltraumata mit der
möglichen Folge eines Gehörverlusts, Schäden an den Augen und Sehnerven,
Verletzungen des Bewegungsapparats und der inneren Organe sowie
psychische Folgeschäden u.a.
Darüber in welcher Form auch immer zu informieren, ist vom Grundrecht
der freien Meinungsäußerung gedeckt und meiner Meinung nach auch mehr
als legitim, angesichts der massiven Werbeanstrengungen der Bundeswehr
an Schulen und bei Berufsmessen etc., bei denen die Nachteile des
Soldatseins ja eher verschwiegen werden.
Wenn eine Schulleitung mit Verweis auf ihr Hausrecht die Verteilung von
Flugblättern auf dem Schulgelände verbietet, dann können diese auf jeden
Fall, solange sie nicht gegen das Presserecht oder andere Gesetze
verstoßen, im öffentlichen Raum verteilt werden. Dazu gehört etwa der
Bürgersteig vor der Schule oder die Bushaltestelle, an der die
SchülerInnen auf den Bus warten. Die Verteilung von Flugblättern und
anderen Presseerzeugnissen ist nicht anmelde- oder
genehmigungspflichtig. Es ist allerdings sinnvoll und rücksichtsvoll,
anschließend achtlos weggeworfene Flugblätter wieder aufzusammeln, damit
nicht die Schulhausmeister zusätzlich belastet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler
Kathrin Vogler, MdB
Stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 72112
Fax: 030 - 227 76112
E-Mail: kathrin.vogler@bundestag.de
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
Gesendet: Samstag, 6. Juli 2013 12:40
An: Vogler Kathrin
Betreff: Eine Frage an Sie vom 06.07.2013 10:43
Sehr geehrte Frau Vogler,
Gerhard Reth aus Schönwalde hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de (Bundestag) bzgl. des Themas "Gesundheit" eine
Frage an Sie.
Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
beantworten würden).
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Sehr geehrte Frau Vogler,
zu
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_harald_terpe-575-38003--f374389.html#q374389
Sehr geehrter Herr Dr. Terpe,
eine Diskussion im Bekanntenkreis über gefährliche Berufe ist der Grund
für folgende Frage:
Können Querschnittslähmungen auch durch Explosionen verursacht werden?
Dazu:
www.rhoen-klinikum-ag.com/rka/cms/zbb_2/deu/58409.html
Deshalb ist auch lebenslang eine medizinische Überwachung zum ...
Bewegung der gelähmten Muskelgruppen(Spastik der Skelettmuskulatur), die
schmerzhaft ..
Auszug:
Als kritische Grenze ist die Lähmung oberhalb des vierten Halswirbels
anzusehen (ultrahohe Querschnittlähmung), da eine eigenständige Atmung
durch den Ausfall des Zwerchfellnerves nicht mehr möglich ist. Wir
betreuen auch diese Patienten, deren Überleben nur gesichert werden kann,
wenn ein externes Beatmungsgerät zur Verfügung steht. In der
Zentralklinik Bad Berka werden auch diese Patienten mit einer Dauerbeatmung
über ein Heimbeatmungsgerät oder einen Zwerchfellstimulator direkt auf
Station betreut und können somit optimal in die spezifischen
diagnostischen und therapeutischen Abläufe und eingebunden werden.
Antwort von Dr. Harald Terpe
05.07.2013
herzlichen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen
erst jetzt antworte.
Natürlich können Querschnittslähmungen auch durch Explosionen
verursacht werden. In jedem Fall muss alles für eine gute Versorgung bzw.
gute Unterstützung dieser dann häufig dauerhaft pflegebedürftigen
Menschen getan werden.
Meine Fragen an Sie:
Ist das Risiko, Opfer einer Explosion zu werden, bei Soldaten
unvergleichbar höher als bei anderen Berufen?
Sollen Schulen Menschen auf das Leben vorbereiten und dabei auch über
gesundheitliche Risiken informieren?
Wenn Schüler/innen auf dem Schulgelände mit einem Infoblatt Andere über
das Vorstehende und Ihre Antwort informieren: Darf die Schule das
verbieten?
Wie ist das vor dem Schulgelände?
Viele Grüße
Gerhard Reth
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Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-38022--f383621.html#q383621
Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von Gerhard Reth)
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