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Kathrin Vogler
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Frage von André L. •

Frage an Kathrin Vogler von André L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Vogler,

wie beurteilen Sie das weitere Gesetzgebungsverfahren zum Notfallsanitätergesetz. Sie waren Ausschussvorsitzende und mich würde interessen, ob Sie dem Gesetz noch eine Chance geben, trotz der unterschiedlichen Aussagen der Verbände.

Insbesondere die ablehnende Haltung der Bundesärztekammer zu den Kompetenzen des künftigen Notfallsanitäters hat mich schockiert. Denn es ist seit vielen Jahren schon geübte Praxis, dass Rettungsassistenten ärztliche Maßnahmen bis zum Eintreffen des Notarztes durchführen (Intubation, Venenzugang, Applikation ausgewählter Medikamente). Wie sehen Sie die Entwicklung in diese Richtung? Wird das Gesetz noch groß geändert?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
André Luhmer
Bonn

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Sehr geehrter Herr Luhmer,

die Stellungnahmen der Verbände zum Entwurf des Notfallsanitätergesetzes (siehe http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/ae_Notfallsanitaetergesetz/Stellungnahmen/index.html ) sowie die Äußerungen der Sachverständigen im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 30.01.2013 ( http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42454602_kw05_pa_gesundheit/index.html )
offenbaren in der Tat enorm unterschiedliche Bewertungen des vorgelegten Gesetzentwurfes. Die von Ihnen beklagte ablehnende Haltung der Ärzteverbände zeigt, dass auch nach intensiven Debatten in Arbeitsgruppen über mehr als zwei Legislaturperioden hinweg die Fundamental-Opposition der Ärzteschaft keinem rationalen und die Arbeits-Realität bei einem Notfall wahrnehmenden Verständnis gewichen ist.

DIE LINKE wird sich im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Ausbildungsziele bundeseinheitlich geregelt werden, dass die Orientierung an Kompetenzen sowie Fragen der selbständigen Ausübung heilkundlicher Tätigkeit rechtssicher geklärt wird, dass insbesondere für Rettungsassistenten mit langer Berufserfahrung die Übergangsregelungen verbessert werden und die Möglichkeit der nachträglichen Berufsaberkennung gestrichen wird. Das Gesetz wird ja zum Glück nicht von den Verbänden, sondern vom Gesetzgeber gemacht und schon in der Anhörung schien mir, dass auch auf der Koalitionsseite bei so manchem Kollegen die Geduld mit den Standesvertretern der Ärzteschaft an ihre Grenzen gelangt ist.

Es besteht allerdings durchaus auch die Gefahr, dass das Gesetz - nicht zuletzt auch wegen der nicht geklärten Finanzierung und wegen Einsprüche aus dem Bundesrat - so lange diskutiert wird, dass es in dieser Legislatur nicht mehr verabschiedet wird, oder gar dass es zurückgezogen und durch Änderungsanträge völlig ausgehöhlt wird. Das wäre eine mittlere Katastrophe für das Rettungswesen und insbesondere für die dort Beschäftigten.

Ich werde mich mit meiner Fraktion dafür stark machen, dass wir schnellstmöglich ein Gesetz verabschieden, das die Interessen der Auszubildenden und der im Rettungswesen Tätigen stärkt und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern hilft.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler, MdB

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