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Kathrin Vogler
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Frage von Gisela W. •

Frage an Kathrin Vogler von Gisela W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Vogler,

in der jungen welt lese ich heute:

„»Das ist das Problem: Der Patient kann es nicht wissen«
Notfallversorgung im Krankenhaus leidet unter der Konkurrenz des ärztlichen Notdienstes
(…)

Es geht (...) um Konkurrenz der Kassenärztlichen Vereinigung zu Krankenhäusern. Die CDU/FDP-Regierung will daran nichts ändern. Ärztliche Kleinunternehmer gehören zur Klientel der FDP, die sorgsam darüber wacht, daß diese ihre Pfründe in der Ambulanz nicht verlieren. Es geht nur um ökonomischen Wettbewerb, gewinnbringendes Wirtschaften.“
http://www.jungewelt.de/2012/01-09/041.php

Als Patientin bin ich verunsichert und möchte Sie fragen, wie Sie bzw. Ihre Partei die LINKE zu diesem Problem stehen und welche Maßnahmen Sie bzw. Ihre Partei zu dessen Lösung vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Walk

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Walk,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 9. Januar 2012 zur Organisation der Notfallbehandlung. Als Gesundheitspolitikerin setze ich mich dafür ein, dass allen Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende gesundheitliche Versorgung bereitgestellt wird. Ein wichtiges Element stellt dabei die Möglichkeit dar, auch in Notfällen eine schnelle und fachlich kompetente Behandlung zu erhalten. Wenn diese Behandlung durch erfahrenes und geschultes Personal erfolgt, ist es für die Betroffenen zumeist nicht entscheidend, ob diese Notfallbehandlung in einem Krankenhaus, in einer ärztlichen Ambulanz oder zuhause erfolgt.

Wichtiger ist die Erreichbarkeit und der Zugang zu dieser Notfallbehandlung. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Dichte und Struktur der Leistungserbringer kann es sein, dass die Organisation und Übertragung dieser Versorgung auf dem Land anders erfolgt als in Großstädten. Notwendig ist, dass die Zuständigkeit der Leistungserbringer klar geregelt ist und zwischen den beteiligten Ärztinnen und Ärzten sowie den Krankenhäusern eine transparente und funktionierende Kooperation gewährleistet wird. Auch die Finanzierung dieser notwendigen Tätigkeit muss zufriedenstellend geregelt werden.
Wenn dies erfüllt ist, sollte die Notfallbehandlung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger funktionieren. Eine Erbringung der ärztlichen Notdienste allein durch Krankenhäuser scheint mir hingegen nicht zweckdienlich zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler

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