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Kathrin Vogler
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Frage von Dirk J. •

Frage an Kathrin Vogler von Dirk J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Vogler,

leider bekommen werdende Eltern im Zuge der Schwangerenvorsorge keine Informationen über das Risiko einer konnatalen Cytomegalieinfektion.
Vor über einem Jahr habe ich den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) direkt und auch indirekt über die zugelassenen Patientenverbände auf die Problematik hingewiesen.
In den Mutterschaftsrichtlinien, die der G-BA festlegt, ist bis heute kein Wort über CMV zu finden! Laut einer Studie könnte die deutsche Gesellschaft -nicht die Krankenkassen!- 80.000.000 € einsparen, wenn ein CMV-Screening eingeführt würde!
http://www.ipf-ac.at/pdf/aktuell/CMV_Paris_E_Walter.pdf
Selbst das Robert Koch-Institut, als Fachbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit, sieht Handlungsbedarf!
Ist der Umstand etisch und ökonomisch vertretbar?
Was werden Sie in der Angelegenheit unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

D. Junge

"Da Schwangere bisher nicht regelmäßig über eine CMV-Infektion aufgeklärt werden und ihr CMV-Serostatus nur selten geprüft wird, steht eine Verbesserung der Informationspolitik im Vordergrund, um intrauterine CMV-Infektionen zu reduzieren. Studien haben gezeigt, dass durch eine Aufklärung über die Infektion sowie eine Hygieneschulung von Schwangeren die Rate an CMV-Primärinfektionen erheblich gesenkt werden kann.
...Auch sollten Schwangere, deren CMV-Serostatus negativ oder unbekannt ist, einen sehr engen Kontakt mit Kindern vermeiden, die zwischen 1 und 2 ½ Jahre alt sind und Betreuungseinrichtungen wie Kindergärten besuchen. Durch das Einhalten dieser Maßregeln könnten zahlreiche Infektionen und unnötiges Leid vermieden und darüber hinaus Behandlungskosten gesenkt werden. Die Prävention der konnatalen CMVInfektion sollte deshalb im öffentlichen Gesundheitswesen eine größere Aufmerksamkeit erfahren."
Quelle: Fortbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2008
3.5 Die konnatale Cytomegalie: Ein unterschätztes Gesundheitsrisiko
Dr. Sebastian Voigt
PD Dr. Wolfram Brune
Robert Koch-Institut

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Junge,

vielen Dank für Ihre Frage und auch für Ihr Engagement zur Verbesserung des Gesundheitssystems. Zu Ihrem konkreten Anliegen möchte ich Ihnen sagen, dass der Bundestag die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung regelt, die konkrete Ausformung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgt. Wirksame medizinische Leistungen, die helfen können, Krankheiten zu verhindern oder zu heilen und damit Leiden zu mindern, sind den Versicherten als Kassenleistung zur Verfügung zu stellen unabhängig davon, ob dies – wie von Ihnen angeführt – 80 Millionen Euro einsparen helfen könnte oder Kosten verursacht.

Der G-BA scheint allerdings nicht überzeugt, dass die Einführung eines CMV-Screenings zum jetzigen Zeitpunkt eine solche sinnvolle Maßnahme darstellt. International würde dieses Screening derzeitig nicht empfohlen werden, da es noch keine wirksame Impfung oder Behandlung gäbe und die Vollständigkeit der epidemiologischen Daten nicht gegeben sei. Therapiemöglichkeiten, die für infizierte symptomatische Neugeborene eingesetzt werden, dürfen bei der Schwangeren und dem Feten nicht angewendet werden. Trotz anders lautender Informationen im Internet ist Cytomegalie-Immunglobulin (Cytotect©-CP Biotest) zur Behandlung der CMV-Infektion in Deutschland für das Anwendungsgebiet bei Schwangeren bisher nicht zugelassen.
Zudem könne keine sichere Prognose gestellt werden, ob und wie sich eine CMV-Infektion auswirkt wird. So gibt es derzeit in der Fachwelt auch keinen Konsens darüber, wie Ärztinnen und Ärzte vorgehen sollen, wenn eine CMV-Infektion in der Schwangerschaft festgestellt wird. Ferner wird befürchtet, dass ein Screening auch schädliche Auswirkungen wie Angst, iatrogene Fehlgeburten oder Schwangerschaftsabbrüche mit sich bringen könnte.

Wenn eine wirksame antivirale Behandlung oder Verfahren für eine zuverlässige Prognose der fetalen Infektion zur Verfügung stehen, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss allerdings erneut mit dieser Frage zu beschäftigen, damit es nicht dabei bleibt, dass allgemeine hygienische Maßnahmen zur Expositionsprophylaxe die einzige, aber nicht ausreichende Möglichkeit bleiben, sich vor einer Infektion in der Schwangerschaft zu schützen. Ich werde dies aufmerksam verfolgen und in Gesprächen mit dem G-BA auch die Möglichkeit, zusätzliche Hygienestandards in die Richtlinien aufzunehmen, erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Kathrin Vogler, MdB

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