Frage an Kathrin Vogler von Dirk S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Vogler,
ich bin vor kurzem über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestolpert und bin erstaunt über die dort versammelte Machtfülle (oberstes Beschlussgremium für ambulante, ärztliche und zahnärztliche, sowie stationäre Belange, Leistungskatalog, Qualitätssicherung usw.). Noch mehr hat mich erstaunt, das diejenigen, welche das Geld für den Gesundheitsbereich bereitstellen und von den Entscheidungen betroffen sind (die Patienten), zwar beratend und antragsstellend dabei sind - aber nicht mit beschließen dürfen. Ebenfalls hat mich erschüttert, wie viele Funktionärslaufbahnen dort im Beschlussgremium vertreten sind. Wie stehen Sie zu den Strukturen den G-BA.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Schumacher
Sehr geehrter Herr Schumacher,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 29. Januar 2010 zum Thema Patientenbeteiligung. Sie haben recht: Die Stellung der Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem ist in Deutschland immer noch viel zu schwach. Ich werde mich daher als Abgeordnete im Deutschen Bundestag vehement dafür einsetzen, dass die Patientenrechte gestärkt und die Beteiligungsmöglichkeiten vergrößert werden. Im Vergleich zur Situation vor 10 Jahren sind wir da zwar einen Schritt vorwärts gekommen. Aber das, was wir derzeit erreicht haben, ist höchstens ein kleines Pflänzchen, das wir noch zum Blühen bringen wollen und müssen.
Eine kollektive Beteiligung von Patienten(beratungs)- und Selbsthilfeorganisationen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gibt es überhaupt erst seit 2004. Der Gemeinsame Bundesausschuss bildet das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitssystem Deutschlands und ist für die Konkretisierung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zuständig.
Die Patientenorganisationen haben in diesem Bundesausschuss Mitsprache- und Antragsrecht, dürfen aber nicht mit entscheiden. Dies muss perspektivisch geändert werden, doch zuvor müssen die Rahmenbedingungen für die Patientenvertreter enorm verbessert werden. Denn aufgrund der unzureichenden finanziellen Ausstattung würde sich ein Teil der Patientenorganisationen derzeit kaum in der Lage sehen, bei der Fülle an hochkomplexen Beschlüssen stets ihr Stimmrecht adäquat auszuüben und die Entscheidungen hinterher verantworten zu können. Dazu ist der Apparat dieser Organisationen noch viel zu schwach. Zumindest jedoch in Verfahrensfragen sollte der „Patientenbank“ schon heute ein Stimmrecht eingeräumt werden.
DIE LINKE unterstützt die Patientenorganisationen und die Selbsthilfe in ihren Bemühungen, die Beteiligung von Patientenvertreterinnen und -vertretern zu stärken und die gesundheitliche Versorgung an den Interessen der Patientinnen und Patienten auszurichten. Für ein demokratisches Gesundheitssystem sind die Mitbestimmungs- und Entscheidungsrechte aller Beteiligten auszubauen – also insbesondere der Patientenorganisationen und Selbsthilfe. Zusammen mit anderen Akteuren im Gesundheitssystem, also z.B. Ärzteschaft, Krankenhäuser, Heilmittelerbringer, Kassen, Krankenversicherten und der öffentlichen Hand sollen sie in regionalen bzw. kommunalen Gesundheitskonferenzen Gesundheitsziele vereinbaren, über Gesundheitsmaßnahmen entscheiden und die Versorgungslandschaft verantwortlich ausgestalten. Zur Umsetzung dieser Ziele sollte ein eigenes Finanzbudget zur Verfügung gestellt werden.
Doch bis dahin ist noch ein weiter Weg, an dem wir aber beharrlich festhalten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Kathrin Vogler