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Kathrin Vogler
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Frage von Alexander M. •

Frage an Kathrin Vogler von Alexander M. bezüglich Gesundheit

Liebe Kathrin,

auch nach der durchsicht einschlägiger Rechtsnormen (SGB V etc) bin ich im Zweifel bezüglich meiner Versicherungspflicht/Möglichkeit sowie der Berechnung des Beitrags.

Derzeit bin ich erwerbslos (aber nicht als arbeitssuchend, HarzIV etc) gemeldet und lebe von meinen geringen Ersparnissen. Ich war bis zum Ende letzen monats zudem als Student versichert und bin bereits 25 Jahre alt.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich nach den gesetzlichen Neuerungen der Gesundheitsreform 2007 in der Gruppe der Pflichtversicherten falle? Da ich kein Einkommen/Einkünfte habe frage ich mich wie ich den Betrag des Krankenkassenbeitrags ausrechnen kann? Ist dies über eine sogenanten "Beitragsbemessungsgrenze" §223 zu berechnen?

Verbunden mit all dem Wirrwar stelle ich auch die Frage ob sie es für vernünftig halten, dass die Gesetzesnormen dermaßen kompliziert und unverständlich sind?

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Antwort von
DIE LINKE

Lieber Alexander Mahr,

in der Tat ist die Gesetzeslage zum Krankenversicherungsschutz unübersichtlich, unverständlich, ungerecht und unsolidarisch: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte oder Familienversicherte, daneben gibt es Privatversicherte, von denen wiederum ein Teil im so genannten Basistarif zu abweichenden Konditionen versichert ist. Die Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 SGB V regelt die Obergrenze des zu entrichtenden Beitrags, ab der sich Besserverdienende der Solidarität entziehen können. Dagegen wird in § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V die Mindestbeitragsgrenze geregelt, die für viele freiwillig Versicherte eine finanzielle Überforderung darstellt. DIE LINKE. im Bundestag hat hierzu bereits eine Reihe von parlamentarischen Initiativen gestartet, um allen Menschen eine gerechte und bezahlbare Krankenversicherung zu gewährleisten.

Bei einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung ohne Beitragsbemessungs- oder Mindestbeitragsgrenze und bei Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung können alle Menschen sämtliche erforderlichen Gesundheitsleistungen bei einem Beitragssatz von ca. 10 Prozent auf sämtliche Einkommen erhalten. Das stellt für niemanden eine finanzielle Überforderung dar. Zuzahlungen und Praxisgebühr könnten dabei zudem abgeschafft werden. Um Ihnen genau sagen zu können, zu welchem Preis Sie einen Krankenversicherungsschutz erhalten können und welche Alternativen es für Sie eventuell geben könnte, um Sie vor einer finanziellen Überforderung zu bewahren, würden noch einige weitere Angaben benötigt.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass ich Ihnen keine detaillierte persönliche Beratung geben kann. Spezialistinnen und Spezialisten – beispielsweise der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD“ - können Ihnen eine persönliche Beratung vor Ort in einer der 22 Beratungsstellen bieten. Sie können diese Beratungseinrichtungen auch über das bundesweit kostenfreie Beratungstelefon unter der Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichen oder Ihre Frage online an die Beraterinnen oder Berater richten.

Ich hoffe, dass es uns gelingt, für alle Menschen eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung durchzusetzen, damit alle Menschen zu bezahlbaren Konditionen sozial gerecht krankenversichert werden können.

Mit solidarischen Grüßen
Kathrin Vogler

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