Werden Aufenthaltszeiten als Au-Pair/Azubi für die Einbürgerung in Bayern angerechnet?
Sehr geehrte Frau Schulze,
ich hoffe, Sie können mir bei meiner Frage helfen. Ich habe insgesamt 47 Monate (1 Jahr Au-pair + 2 Monate Übergang + 2,5 Jahre Berufsausbildung + 5 Monate Fachkraft) in Deutschland gelebt. Laut Ausländerbehörde München wird die Aufenthaltszeit als Au Pair+Azubi nicht für die Einbürgerung angerechnet. Wird sich dies mit dem neuen Gesetz ändern? Aktuell wird die Aufenthaltszeit als Azubi in vielen Bundesländern angerechnet, aber nicht in Bayern. Hätte das neue Gesetz einen Einfluss darauf? Warum ist Bayern überhaupt eine Ausnahme?
Es erscheint mir fragwürdig, dass diese Aufenthaltszeit nicht in allen Bundesländern für die Einbürgerung anerkannt wird. Die Bedeutung von Deutschkenntnissen und einer abgeschlossenen Ausbildung scheint nicht angemessen berücksichtigt zu werden, was dem Ziel des neuen Gesetzes widerspricht. Werden Maßnahmen ergriffen, um mögliche Konflikte zwischen den Gesetzeszielen und den "Bundesländerentscheidungen" zu lösen?
MfG
D.
Sehr geehrte Frau S.
mehr als 20 Jahre nach der unsäglichen „Doppelpass-Kampagne“ soll für alle Einbürgerungen gelten, dass sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sind. Darüber hinaus wird die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter*innen und Vertragsarbeiter*innen dadurch gewürdigt, dass wir ihre Einbürgerung erleichtern. Dies sind Meilensteine in der Einbürgerungspolitik, die endlich den Lebensrealitäten vieler Menschen in unserem Land gerecht wird.
Wir Grüne setzen uns insbesondere für die folgenden Punkte ein:
· Schnellere Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren),
· unbestimmte Einbürgerungsvoraussetzungen wie der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werden durch klare Kriterien ersetzt,
· Stärkung des Geburtsortsprinzips: Kinder, deren ausländischer Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, sollen von Geburt an deutsche Staatsbürger*innen werden,
· Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.
Die im Kabinettsentwurf vorgesehene Neuregelung der Ausnahme zur Lebensunterhaltsicherungspflicht sehen wir äußerst kritisch und sprechen uns dagegen aus. Sie bürgt die Gefahr einer Benachteiligung verschiedener Personengruppen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen und Rentner*innen. Nachdem der Gesetzesentwurf im August vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, ist das parlamentarische Verfahren gestartet und die erste Lesung im Bundestag wird noch in diesem Jahr stattfinden. Eine detaillierte Antwort auf Ihre Fragen ist daher im Augenblick noch nicht möglich. Sobald es im parlamentarischen Verfahren Neuerungen gibt, werden Sie diese auf www.bundestag.de finden. Ich bitte Sie um Verständnis und Geduld.
Wir Grüne haben viele Ideen für den Freistaat Bayern. Auch im Bereich Migration haben wir einiges vor. Unsere konkreten Ideen dazu finden Sie unter www.gruene-bayern.de/programm.
Herzliche Grüße
Katharina Schulze