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Katharina Schulze
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Frage von Andreas S. •

Mit welcher Entlastung können Flüssiggaskunden rechnen? Werden wir vergessen von der Politik? Warum bekommen Ölheizer eine Entlastung und wir nicht?

Sehr geehrte Frau Schulze, es gibt in Deutschland ca. 600.000 Haushalte mit Flüssiggas. Auch wir haben uns vor 18 Jahren dazu entschlossen, da Öl nicht infrage kam und ein Anschluss an Erdgas nicht möglich war. Jetzt haben wir von unserem Lieferanten erfahren, dass wir bei den ganzen geplanten Entlastungen bisher nicht berücksichtigt wurden. Wir hatten 2022 einen Gaspreis von 2,35 €/cbm und zahlen 2023 zukünftig 3,85 €/cbm. Das ist eine Steigerung von 64%. Gas wurde seinerzeit als Energiequelle propagiert und jetzt sollen wir dafür bestraft werden, während Bezieher von Erdöl entlastet werden sollen. Finden Sie das gerecht und eine Gleichbehandlung?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas S.

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Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Frage. Der schreckliche Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat eine Energiekrise weltweiten Ausmaßes ausgelöst. In vielen Ländern sind die Preise für Strom und Heizen immens gestiegen, so auch in Deutschland. Die Bundesregierung hat diverse Entlastungsprogramme aufgelegt. Im ersten Schritt vor allem mit der Gas- und Wärmepreisbremse. Jedoch sind natürlich auch die Preise anderer Heizmittel wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gestiegen. Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert waren, sollen entlastet werden. Auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt, ist eine Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung angedacht. Das im Januar 2023 vorgestellte Eckpunktepapier von SPD, Grünen und FDP sieht vor, dass der Erstattungsbetrag in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet wird: (Rechnungsbetrag 2022 - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge) x 0,8. Als Referenzpreis gilt der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff. Liegt das errechnete Ergebnis über 100 Euro, wird der entsprechende Betrag bis zu einer Obergrenze von 2.000 Euro pro Haushalt auf Antrag erstattet. Der Antrag muss beim jeweiligen Bundesland eingereicht werden. Um Missbrauch zu verhindern, verlangen die Behörden eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung. Vermietende sollen den Antrag für ihre Mieterinnen und Mieter einreichen und den Entlastungsbetrag an diese weiterleiten.

Herzliche Grüße

Katharina Schulze

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