Frage an Katharina König-Preuss von Peter P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frau König-Preuss,
ist es zutreffend, dass Sie Menschen, die ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf freie Meinungsäusserung friedlich und rechtsstaatlich wahrnemen rechtswidrig bei einer Veranstaltung der AFD in Thüringen fotografiert haben?
Sehr geehrter Herr P.,
die von Ihnen aufgestellte Behauptung ist nicht zutreffend.
Das Anfertigen von Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen im Sinne des Art. 8 Grundgesetz bzw. Art. 10 Thüringer Verfassung ist nicht rechtswidrig, sondern gemäß § 23 Kunsturheberrechtsgesetz ist auch die Verbreitung und Veröffentlichung ohne Einwilligung der Abgebildeten ausdrücklich zulässig. Unzulässig wäre es, wenn Bilder von Einzelpersonen ohne den erkennbaren Kontext der Versammlung publiziert werden würden.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina König-Preuss