Warum schaffen Sie die Straßenbaugebühren nicht endgültig ab? Zumindest für noch nicht begonnene Projekt, wenn auch schon geplant. Man kann entweder die Straße oder die Heizung sanieren.
Beides geht leider nicht und auch eines schon nur mit Nöten. Mit der Aufrechterhaltung der Straßenbaugebühren bremsen Sie die Energiewende aus. Die Straßensanierung, 2017 beschlossen, aber noch nicht begonnen, sollte in Ihre neuen Maßnahmen fallen. Das Geld könnte dann in eine neue Heizung investiert werden.
Sehr geehrte Frau S.,
die Streichung des Paragrafen 8 KAG würde schon aus der Landesverfassung, Art. 78 Abs. 3 heraus, sofortige Konnexität auslösen. Die Landesregierung müsste ab der Änderung sofort die Kosten übernehmen. Da der Haushalt 2022 bereits beschlossen ist, stehen für diese Änderung aber keine Haushaltsmittel bereit! Wir würden uns als Parlament also gesetzeswidrig verhalten.
In Hinblick auf die Fördermittel sieht die Situation jedoch anders aus. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurden im Rahmen eines Förderprogramms pro Jahr 65 Millionen Euro zweckgebunden für die Anliegerentlastung bereitgestellt, von denen in Summe nur 11 Millionen Euro abgerufen wurden.
Seit dem Start des Förderprogramms am 1.1.2020 bestand die Notwendigkeit eines Straßen und Wegekonzepts! 60% der Kommunen verfügen darüber, um den Einwohnern langfristige Klarheit über bevorstehende Ausbaumaßnahmen zu geben.
Dies haben wir zum Anlass genommen, die verbleibenden ca. 120 Millionen Euro zu nutzen, um eine 100%ige Entlastung zu erreichen.
Da wir eine gesetzliche Festschreibung der 100% Entlastung unter Beachtung der Konnexitätsfragen erreichen wollen, werden wir bis spätestens 30.6. gemeinsam mit den Kommunen dazu ein Konzept vorlegen, das zum Beginn der kommenden Legislatur beschlossen werden kann. In den Haushalt 2023 können die dazu notwendigen Mittel eingestellt werden.
Das Gesetz kann dann zum mit Wirkung zum 1.1.2023 beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen nach Niederkassel
Katharina Gebauer