Frage von Dirk N. • 16.07.2024
Antwort von Katharina Gebauer CDU • 16.07.2024
Grundsätzlich besteht eine Abwasserüberlassungspflicht für das Niederschlagswasser, welches auf privaten Grundstücken niedergeht.
Grundsätzlich besteht eine Abwasserüberlassungspflicht für das Niederschlagswasser, welches auf privaten Grundstücken niedergeht.
Durch die Inflation und weltwirtschaftlichen Krisen, wie dem Ukrainekrieg, steigen zum einen die Kosten, auf der anderen Seite sinken die Steuereinnahmen.
In Nordrhein-Westfalen sind die Straßenausbaubeiträge de facto abgeschafft. Durch ein landeseigenes Förderprogramm werden die Kosten getragen.
Die Landesregierung hat beschlossen, die Besoldung für die Lehrkräfte in der Primarstufe und Sekundarstufe I von A12 auf A13 anzuheben