Frage an Katharina Gebauer von Helga K. bezüglich Umwelt
Werden Sie sich für die Gesundheit ihrer Wähler einsetzen durch ein Nachtflugverbot auch in Köln-Bonn??
mfg
H.K.
Sehr geehrte Frau K.,
ich erwarte vom Flughafenbetreiber, erstens den Fluglärm zu reduzieren und zweitens den Lärmschutz zu verbessern. Konkret bedeutet das lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren, lärmabhängige Flughafenentgelte sowie Transparenz und Offenheit. Darüber hinaus erwarte ich von der Bundesregierung eine Verschärfung der Lärmschutzgrenzwerte für neue Maschinen und die Überprüfung der Grenzwerte des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.
Die bestehende Rechtslage zum Nachtflug für den Flughafen Köln Bonn gilt bis zum Jahr 2030. Ich gehe nicht davon aus, dass sich daran etwas ändern wird. Ich will gemeinsam mit Anwohnern, Fluggesellschaften, Flughafenbetreiber und Fluglärmkommission Vereinbarungen treffen, den Fluglärm in der Nacht weiter zu reduzieren. Dazu zählen eine Gebührenspreizung als Anreiz für den Einsatz von leiserer Flugtechnik und für die Durchführung von Flugbewegungen außerhalb der Kernnacht, Fluganpassungen zur Verringerung von Passagiernachtflügen, die Festlegung lärmschonender Flugrouten und Flugverfahren sowie die Anwendung passiver Schallschutzmaßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Gebauer