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Katharina Fegebank
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Frage von Jan S. •

Werden Sie als Bundesrats-Mitglied für die Freie und Hansestadt Hamburg einen Antrag auf Entscheidung der Verfassungswidrigkeit der AfD in den Bundesrat einbringen?

Guten Tag Frau Fegebank,
neben dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Möglichkeit bei dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Entscheidung der Verfassungswidrigkeit einer Partei zu stellen.Die Petition „Prüft ein AfD-Verbot“ hat fast 1 Millionen Unterzeichner. Die Antragsberechtigten Verfassungsorgane sind trotzdem bisher nicht aktiv geworden.Nachdem im Bundestag bisher keine Entscheidung gefallen ist, nach zahlreichen Medienberichten voraussichtlich keine Mehrheit zustande kommt und es aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen fraglich ist, ob der Vorgang noch rechtzeitig abgeschlossen werden kann, bedarf es wohl einer Alternative: die Beantragung durch den Bundesrat. Werden Sie aktiv!
Die Gründe und Argumente sind hinlänglich bekannt. Es bedarf auch keines Gutachtens vorab. Das übernimmt das Bundesverfassungsgericht dann für Sie.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Bedrohung unserer lebendigen Demokratie durch die AfD wird tagtäglich immer deutlicher. Die Correctiv-Recherchen haben dies noch einmal einer noch breiteren Öffentlichkeit vor Augen geführt. 

Ich bin davon überzeugt, dass ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht der richtige Schritt ist. 

Beste Grüße

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