Hallo Frau Fegebank, wieso ragen so viele Wahlplakate, u.a. auch ihre, in benutzungspflichtige Radwege?

Sehr geehrter Herr S.
herzlichen Dank für Ihre Anfrage!
Um öffentliche Verkehrsflächen wie Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus zu nutzen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Auch die Inanspruchnahme von öffentlichen Wegeflächen für Parteienwerbung sowie Wahlplakaten fällt darunter.
Für die ordnungsgemäße Aufstellung der Plakate gilt das Hamburgische Wegegesetz. Die Aufsteller*innen von Wahlplakaten – häufig ehrenamtliche Helfer*innen, aber auch Dienstleister*innen – plakatieren nach diesen Maßgaben und sind auch angehalten, die Standorte regelmäßig zu überprüfen.
Leider kommt es vor, dass Plakate durch Bürger*innen (absichtlich oder auch versehentlich) verdreht werden oder durch Wettereinfluss ihre Ausrichtung ändern, wodurch sie gelegentlich auch in Radwege hineinragen können.
Ich hoffe, ich konnte ihre Frage beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen!