Frage an Katharina Fegebank von Svenja S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Fegebank,
im Grundkonsens der Grünen ist zu lesen (Quelle https://cms.gruene.de/uploads/documents/Grundkonsens-1.pdf ):
"In den Parlamenten selbst wird Demokratie in der Regel durch Sperrklauseln, das Übergewicht der Exekutive, den Fraktionszwang, Abhängigkeiten von Spendengeldern u.a. nur unbefriedigend und verstümmelt praktiziert."
Beim Wahl-o-mat wurde auf der These Nummero 31 "Die Fünfprozenthürde für die Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft soll beibehalten werden" zugestimmt mit folgender Begründung:
"Die Fünfprozenthürde soll die Stabilität im Parlament gewährleisten. Gerade vor dem Hintergrund eines immer weiter ausdifferenzierten Parteiensystems ist sie auch bei Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft eine wichtige Regelung, die wir beibehalten wollen"
Ist es zutreffend, dass die Hamburger Grünen eine Vorliebe für eine verstümmelte Demokratiepraxis (es sind nur grüne Worte) haben - oder wie lässt sich dieser Widerspruch erklären? Werden sie sich dafür einsetzen, damit die 3%-Hürde bei Bezirkswahlen wieder verschwindet?
Mit freundlichen Grüßen,
S. S.
Liebe Frau S.,
wir stehen wie in der Antwort beim wahl-o-mat beschrieben zur Sperrklausel auf Bundeseben sowie bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg. Das Zitat aus dem Grundprogramm ist eine Problembeschreibung aus dem Jahre 1993.
Wir Grüne befinden uns gerade im Entstehungsprozess für ein neues Grundsatzprogramm. Insofern sehe ich den von Ihnen aufgemachten Widerspruch nicht.
Ganz deutlich: eine Sperrklausel bedeutet für uns keine „verstümmelte Demokratiepraxis“, sondern bringt Stabilität in mittlerweile sehr ausdifferenzierte Parlamente.
Diese Stabilität ist ebenso auf Bezirksebene in Hamburg wichtig – auch ohne den klaren Gegensatz von Parlament und Regierung. Daher halten wir die Drei-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungswahlen für richtig und angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Fegebank