Frage an Katharina Fegebank von Irmgard T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Fegebank, das Hamburger Hundegesetz, welches hauptsächlich auf die unwahre und unwissenschaftliche Vorverurteilung bestimmter Rassen basiert, hat sich weder in Hamburg noch in anderen Bundesländern bewährt. Immer wieder kommt es zu schweren Beißvorfällen von Hunden, die nicht auf der Rasseliste stehen. Sogar mit Todesfolge für Mensch und Tier, auch wenn die Presse darüber selten berichtet. Deshalb ist es auch nicht zielführend, friedliche Hunde, deren Rasse auf der Hamburger Rasseliste steht, teilweise jahrelang wegzusperren und so keinen Beißvorfall zu verhindern, dafür aber Millionen von Steuergeldern für die Verwahrung dieser friedlichen Hunde zu verschwenden. Das eigentliche Problem, nämlich die Verringerung der Beißvorfälle wird so nicht gelöst, sondern hier würde eine Sachkunde für Hundehalter aller Rassen helfen. Das Hamburger Hundegesetz ist rassistisch und diskriminiert Hundehalter bestimmter Rassen ohne die Ursache für Beißvorfälle zu bekämpfen. Denn die Beißstatistiken führen ganz andere Rassen, bzw. Mixe an, die nicht auf der Liste stehen. Auch Hunde-Rassismus ist Rassismus und ein Problem und keine Lösung. Es hat in einer demokratischen Grundordnung keinen Platz. Ich war bei den Anhörungen zum Hundegesetz dabei und hoffe, das Sie sich in Zukunft gegen Rassismus positionieren und auf Fachleute, wie Tierärzte hören, die sich vehement gegen eine Hunde-Rasseliste in Hamburg ausgesprochen haben. Korrekterweise wurde die Meinung von solchen Experten bereits in Thüringen, Schleswig Holstein und lange in Niedersachsen berücksichtig. Wann gedenken Sie dieses verfassungswidrige, sowie rassistische Hundegesetz abzuschaffen und es durch ein neues, wissenschaftlich basiertes und somit zielführendes Hundegesetz ohne Rassenliste zu ersetzen?
Sehr geehrte Frau T.,
das Hamburger Hundegesetz enthält zwei zentrale Instrumente, die für Sicherheit und Vermeidung von Beißvorfällen sorgen sollen. Das ist einerseits die Rasseliste für gefährliche Hunde und andererseits die Gehorsamsprüfung.
Wer seinen Hund in Hamburg freilaufen lassen möchte, muss eine Gehorsamsprüfung ablegen. Mit der Prüfung wird nachgewiesen, dass das Hund-Halter-Gespann gut eingespielt ist und auch in Kontaktsituationen mit Fremden, Menschengruppen oder anderen Hunden sicher funktioniert. Ohne diesen Nachweis gilt eine allgemeine Anleinpflicht. Die Gehorsamsprüfung wird häufig auch als Hundeführerschein bezeichnet. Die Verbreitung und Nutzung der Gehorsamsprüfung wollen wir als Grüne steigern. Wir wollen sicherstellen, dass von keinem freilaufenden Hund in Hamburg eine Gefahr ausgeht. Das geht nur mit der Einzelprüfung des Hund-Halter-Gespanns.
Die Rasseliste sieht dagegen keine Einzelbetrachtung vor, sondern kategorisiert Hunde allein anhand der Rasse. Deshalb hinterfragen auch wir das Instrument der Rasseliste. Bevor jedoch die Rasseliste für gefährliche Hunde in Hamburg abgeschafft werden kann, ist es notwendig, eine breite Verständigung über das Thema herbeizuführen. Denn insbesondere die Angst und Sorge vieler Menschen um die Sicherheit von Kindern, welche von Beißvorfällen besonders oft betroffen sind, müssen beim Thema Rasseliste sehr ernst genommen werden. Als Grüne befürworten wir einen Verständigungsprozess, der zum Ziel hat, über die Scheinsicherheit der Rasseliste aufzuklären und die verbindliche Gehorsamsprüfung zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Fegebank