Frage an Katharina Fegebank von Norman W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Fegebank,
warum äußern sich weder die Grünen noch die SPD im Wahlkampf zur Grundsteuerreform? Laut Bundesregierung sollte die Reform bis Ende 2019 abgeschlossen sein, welches Model zur Grundlage der Berechnung der Grundsteuer vom jeweiligen Bundesland genommen wird. Will man den Wähler hinhalten, und ihn nach der Wahl vor vollendete Tatsachen stellen? Was zu einer erheblichen Mehrbelastung für jeden Bürger bedeutet. Kommt tatsächlich eine Erhöhung der Grundsteuer auf uns zu, wenn wir sie wählen? Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
N. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir äußern uns nicht zur Grundsteuer, da noch nicht klar ist , wie die Neuregelung für Hamburg aussehen wird.
Klar ist für uns nur, dass wir das von der Bundesregierung und vielen Bundesländern vorgeschlagene wertabhängige Modell in der vorliegenden Form nicht wollen.
Denn es würde für Hamburg, und auch viele andere Städte und Regionen mit überdurchschnittlicher Wertentwicklung von Grundstücken und Gebäuden, gravierende Verschiebungen bei der Grundsteuerlast bedeuten.
Deshalb haben wir uns für eine Öffnungsklausel stark gemacht, die uns ermöglicht, von dem Bundesmodell abzuweichen.
Zur Zeit prüfen wir Modelle, die deutlich geringere Änderungen bei der Grundsteuererhebung bedeuten würden. Es wird Veränderungen geben – das war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unausweichlich.
Was allerdings nicht stimmt, ist, dass es eine „Grundsteuererhöhung“ gibt. Am Ende ist das Ziel, dass durch die Neuregelung exakt so viel Grundsteuer erhoben wird, wie dies zuvor der Fall gewesen ist. Wir sprechen dabei von „Aufkommensneutralität“.
Was bedeutet das konkret?
Es wird für jede*n Einzelne*n Änderungen bei der Höhe der Grundsteuer geben. Menschen, die in besonders guten Lagen leben, werden voraussichtlich etwas mehr Grundsteuer zahlen als bisher, Menschen in weniger guten Lagen tendenziell etwas weniger. Wir versuchen hier ein Modell zu finden, das einerseits gerechter ist als das bestehende Grundsteuermodell, das andererseits aber nicht zu so extremen Ausschlägen führt wie das Modell des Bundes mit teilweise einer Vervielfachungen der Belastung.
Abschließend:
Eine Neufassung der Grundsteuer ließe sich egal mit welcher Partei nicht mehr verhindern – wer etwas anderes behauptet, sagt die Unwahrheit. Selbst wenn man als Bundesland darauf verzichten würde, die Grundsteuer zu erheben, müsste man dafür massiv zusätzlich in den Länderfinanzausgleich zahlen – sprich Steuereinnahmen würden ausbleiben und zusätzliche Mehrkosten würden anfallen, die wiederum aus Steuermitteln finanziert werden müssten. Dadurch entstünde ein Haushaltsloch von problematischem Ausmaße.
Die Frage ist am Ende eine der Ausgestaltung. Unser Anspruch ist: Eine einfachere, gerechtere Grundsteuer, die das gesamte Gefüge nicht zu stark verändert und Mieter*innen sowie Eigentümer*innen nicht über Gebühr zusätzlich belastet. Das ist leider nicht so einfach, wie das klingt, sondern im Gegenteil äußerst komplex. Aber mit der konkrete Ausgestaltung müssen wir auch erst bis spätestens 2024 fertig sein. Trotzdem wird bereits weit vor der Umsetzung feststehen, welches Modell wir am Ende anstreben.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Fegebank