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Katharina Dröge
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Frage von Harald W. •

Wie soll ein kleiner landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb die Kosten der E-Rechnung finanzieren können?

Sehr geehrte Frau Dröge,

der günstigste Anbieter verlangt jährlich 150 € für die Nutzung der Software der E-Rechnung.

Wie soll ein pauschalierender Nebenerwerbsbetrieb mit 6 Hektar diese Kosten Jahr für Jahr aufbringen? Die Kosten der E-Rechnung belaufen sich damit auf rund 25 € je Hektar! Und welchen Vorteil hat der pauschalierenden Landwirt davon? Er braucht sie doch für seine jährlich zehn Rechnungen überhaupt nicht. Ist das - nach wiederholter Senkung der Umsatzsteuer, Kürzung der Agrarzuschüsse und Streichung der Dieselölrückerstattung, der versprochene Bürokratieabbau? Stellt die Bundesregierung den kleinen Betrieben eine kostenlose Software zur Verfügung oder ist den Grünen auch das egal?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihrer Situation. 

Zunächst ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass kleinen Betrieben genug Zeit eingeräumt wird, eine geeignete Lösung für sich zu finden. Sie sind ab dem 01.01.2025 lediglich dazu verpflichtet E-Rechnungen zu empfangen und dafür reicht ein E-Mail-Account. Erst ab dem 01.01.2028 müssen sie auch selbst E-Rechnungen ausstellen. 

Zudem versuchen die Maschinenringe bei der Digitalisierung zu unterstützen und Ressourcen zu bündeln. Sie bieten die kostenlose Software meinAcker und regelmäßige kostenlose Schulungen an. Wer von diesem Angebot profitieren möchte, muss Mitglied in den Maschinenringen sein und den Jahresbeitrag bezahlen. Dieser ist aber günstiger als der Erwerb einer Software. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: <https://www.maschinenring.de/blog/e-rechnung-fuer-landwirte-ab-2025-pflicht&gt; . 

Außerdem weisen wir Sie gerne darauf hin, dass das Bundesfinanzministerium ein weiterführendes Infoschreiben für das 4. Quartal 2024 angekündigt hat, durch das die Situation klarer werden sollte. 

Viele Grüße

Team Dröge

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