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Katharina Dröge
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Frage von Stefan R. •

Trifft es gemäß Ihrer Sicht zu, dass Waffenlieferungen ein legales Angriffsziel für Russland sind und dass Deutschland durch die Ausbildung ukrainischer Soldaten völkerrechtlich zur Kriegspartei wird?

Sehr geehrte Frau Dröge,

trifft es gemäß Ihrer Sicht zu, dass Deutschland durch die Ausbildung ukrainischer Soldaten völkerrechtlich zur Kriegspartei wird?
https://www.n-tv.de/politik/Neues-Gutachten-Ist-die-Ausbildung-ukrainischer-Soldaten-in-Deutschland-eine-Kriegsbeteiligung-article23302046.html

Stimmt es, dass die Waffenlieferungen nach internationalem Recht ein legales Angriffsziel sind, wie Russlands Außenminister Lawrow es seit dem 26. April behauptet?

Warum wird argumentiert, ein Ende östlicher NATO-Ausweitung sei Russland nie versprochen worden, obwohl die Protokolle zahlreicher Garantien gegenüber der sowjetischen Führung (von Baker, Bush, Genscher, Kohl, Mitterand u.v.m.) dokumentiert sind,
https://nsarchive.gwu.edu/briefing-book/russia-programs/2017-12-12/nato-expansion-what-gorbachev-heard-western-leaders-early

und diese Zusagen offenbar gebrochen wurden?
https://www.pressenza.com/2022/02/the-role-of-nato-europe-and-the-invisible-people-in-the-conflict-in-ukraine/

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Neben den zivilen Sanktionen, welche die Europäischen Union als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beschlossen hat, unterstützen wir die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine, damit diese sich gegen die russische Aggression verteidigen kann. Den entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 28.04.2022 und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link: https://www.gruene-bundestag.de/themen/internationale-politik/frieden-und-freiheit-in-europa-verteidigen.

Die Lieferung von Waffen an die Ukraine und die Ausbildung ukrainischer Soldatinnen und Soldaten ist durch die Charta der Vereinten Nationen und das darin verankerte Recht auf Selbstverteidigung gedeckt. Der russische Krieg gegen die Ukraine stellt eine das Völkerrecht verletzende Aggression gegen einen souveränen Staat dar – die Ukraine hat deshalb das Recht, sich zu verteidigen. Die Unterstützung der Ukraine darin, sich gemäß ihrem Selbstverteidigungsrecht zur Wehr zu setzen, ist ebenfalls völkerrechtskonform. Etwaige militärische Maßnahmen Russlands gegen Deutschland als Unterstützer der Ukraine wären hingegen völkerrechtswidrig, da ein Aggressor völkerrechtlich kein Recht hat, militärisch gegen die Unterstützer des von ihm angegriffenen Staates vorzugehen. In diesem Sinne verstehen wir unsere Unterstützung der Ukraine ausdrücklich auch als eine Bekräftigung internationalen Rechts und einer globalen Ordnung, die auf gemeinsamen Regeln souveräner Staaten basiert – und nicht auf dem „Recht des Stärkeren“.

Mit freundlichen Grüßen 

Team Dröge

 

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