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Katharina Dröge
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Frage von Holger G. •

Auch Heizen mit Holz soll jetzt (gestrige Nachricht) "bezuschusst" werden. Wo muss/kann ich das beantragen ?

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Antwort von
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Lieber Herr G.,

im Dezember hat der Bundestag ein Gesetzespaket der Ampelkoalition beschlossen, mit dem sowohl eine sichere und bezahlbare Energieversorgung als auch ein stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden.

Dieses Paket beinhaltet auch, dass nun Bezieher*innen von nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen mit bis zu 2000 Euro entlastet werden können. Entlastet werden rückwirkend Einkäufe im Jahr 2022. Der gezahlte Preis muss mehr als das Doppelte des jahresdurchschnittlichen Vorjahreswertes für den jeweiligen Brennstoff betragen haben. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgen über die Länder. Vermieter*innen müssen sich verpflichten, die Entlastung an ihre Mieter*innen weiterzugeben.

Bei welcher Landesstelle Sie die Entlastung konkret beantragen können, können wir Ihnen aktuell nicht mitteilen. Bitte wenden Sie sich mit einer entsprechen Frage an eine Informationsstelle in ihrem Bundesland – beispielsweise über die Bürger*innenanfragen an die jeweilige Landesregierung.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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