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Katharina Dröge
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Frage von Sönke T. •

Frage an Katharina Dröge von Sönke T. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Dröge,

es geht um die Besteuerung für Termingeschäfte für private Termintrader, bzw. um die Änderung der Besteuerung im Jahres­steuergesetz 2020, vor allem um die Verlustabzugsbegrenzung, nach der Gewinntrades vollständig zu versteuern sind, aber Verlusttrades nur bis 20.000€ anrechenbar sind.

Somit muss ich, sollte ich dieses Jahr 30.000€ Gewinn machen und 40.000€ Verlust mit Termingeschäften, trotz meinem (Gesamt-) Verlust von 10.000€, auch noch 10.000€ versteuern.

Ich verstehe, dass im Nachhall der Krise 2008, sowie durch den in letzter Zeit von Fundamentaldaten losgelöstem Stand der Kapitalmärkte, das Ziel Termingeschäfte für Anleger unattraktiver zu gestalten.
Allerdings ist dies eine steuerliche Maßnahme welche im Markt nur private Anleger betrifft, die, erstens, nur einen sehr kleinen Teil der Termingeschäfte im Umlauf halten, und zweitens, genauso wie viele andere Anleger, Termingeschäfte häufig zur defensiven Absicherung ihres Portfolios nutzen. Somit wird die Bevölkerung, welche private Anleger sind, benachteiligt und es wird vermutlich in Zukunft wieder nur für Hedgefonds und Banken möglich sein Termingeschäfte zu handeln.

Meine Frage an Sie als Sprecherin für Wirtschaftspolitik der Fraktion der Grünen wäre, was ihre Meinung zu dem Thema ist, und, warum ihre Fraktion sich, bei dem Änderungsantrag 19/25277 der Fraktion FDP, der darauf abzielte dieses Ungleichgewicht zu entfernen, enthalten hat. ?

Mit fast Fröhlichen Grüßen,
Sönke Tiemann

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Tiemann,

vielen Dank für Ihre Frage an mich. Wir als Grüne Bundestagsfraktion haben uns bei dem Änderungsantrag der FDP enthalten, weil wir dieser Änderung grundsätzlich nicht ablehnend gegenüber stehen, aber finden, dass die Abgeltungsteuer insgesamt reformiert werden müsste. Mit der Enthaltung haben wir signalisiert, dass wir, ähnlich der FDP, einen Änderungsbedarf sehen - wenn auch in eine andere Richtung.

Die angesprochenen Änderungen zum Einkommensteuergesetz waren zunächst schon für das "Jahressteuergesetz 2019" vorgesehen, welches kurze Zeit vorher vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Regierungsentwurf zum „Jahressteuergesetz 2019“ vom 23.09.2019 war ursprünglich vorgesehen, die Verlustverrechnung für Verluste aus Termingeschäften und ähnliche vollständig auszuschließen. Im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde dann die betragsmäßig beschränkte Verlustverrechnung umgesetzt.
Umgesetzt wurde diese Gesetzesänderung, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzhandel einzudämmen.

Grundsätzlich teilen wir als Grüne Bundestagsfraktion das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gleichermaßen gelten und nicht nur für Privatanleger*innen. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grunde setzen wir uns schon lange für eine Abschaffung der Abgeltungssteuer ein. In einer umfassenderen Reform, bei der Kapitalerträge wieder wie früher in das normale Besteuerungsverfahren zurückgeführt werden, können dann die von Ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden.
Die Einführung des Teileinkünfteverfahrens wird voraussichtlich zu einer ähnlich hohen Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen von Anteilen an Körperschaften führen. Durch die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens (60 % der Dividende ist bei den Anteilseigner*innen zu besteuern) hätte das jedoch zu Folge, dass Dividenden in hohen Einkommensbereichen tariflich höher besteuert würden als heute. Anleger*innen mit Einkünften unterhalb des Spitzensteuersatzes würden im Vergleich zur Abgeltungsteuer entlastet werden.

Ein Vorteil der Abschaffung der Abgeltungsteuer ist zudem die Beseitigung der Anonymität bei Kapitaleinkünften, denn die Abgeltungsteuer wird heute anonym abgeführt. Arbeitnehmer*innen müssen sich hingegen bei den Steuerbehörden gläsern machen. Alle steuerrelevanten Informationen, wie Lohnsteuerbescheinigung oder Versicherungsbeiträge, werden automatisch an das Finanzamt gemeldet. Durch die Nichtanwendung des Vermögensteuergesetzes sowie durch die Einführung der Abgeltungsteuer sind Kapitalvermögen (und Erträge daraus) für Finanzbehörden nahezu unsichtbar geworden. Den Finanzbeamt*innen fehlen dadurch wichtige Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung und fehlerhafte Steuererklärungen.

Des Weiteren kann eine Abgeltungsteuer von 25 % einen Anreiz darstellen, Einkünfte künstlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu deklarieren. Zudem ist sie trotz Vereinfachung beim Steuervollzug komplex. Dies zeigen die nötigen Anti-Missbrauch-Regelungen (§32d Abs. 2 EStG) sowie das umfangreiche BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer. Ein weiterer Grund für die Abschaffung ist die aktuelle Bevorteilung der Fremd- gegenüber der Eigenfinanzierung durch den niedrigeren Steuersatz, was eine ökonomische Verzerrung hervorruft.

Um sehr hohe Einkommen zukünftig stärker zu besteuern, fordern die Grünen eine Anhebung des Spitzensteuersatzes für Single-Einkommen ab 100.000 Euro. Bei Abschaffung der Abgeltungsteuer würde somit auch der Steuersatz auf Kapitalerträge steigen. Um den Finanzmarkt zu entschleunigen und diejenigen stärker am Gemeinwohl zu beteiligen, die mit kurzen Börsengeschäften hohe Gewinne einfahren, brauchen wir zudem eine Finanztransaktionsteuer, wie sie einst von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde: Eine Besteuerung von Aktien, Derivaten, Anleihen und Devisen, von Verkäufen, die während eines Tages getätigt werden, sowie von Transaktionen im Hochfrequenzhandel.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dröge

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