Frage an Katharina Dröge von Lukas B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Dröge,
mich würde interessieren, wie Sie bzw. die Grünen insgesamt zur sog. „Purpose“-Bewegung stehen, deren Ziel es ist, sinnorientiertes Unternehmertum zu fördern, indem die Unternehmen in Verantwortungseigentum übergehen.
Befürworten Sie generell diesen Ansatz und glauben Sie, dass dadurch eine sozial gerechtere und ökologisch nachhaltigere Wirtschaft entsteht?
Würden Sie diesen Ansatz bspw. durch die rechtliche Etablierung neuer Eigentumsformen, welche speziell auf das Verantwortungseigentum zugeschnitten sind, unterstützen?
Würden Sie Unternehmen bspw. durch finanzielle Anreize (steuerliche Begünstigungen, Förderprogramme) dafür belohnen wollen, sich in Verantwortungseigentum zu begeben?
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen,
Lukas Bergengrün
Sehr geehrter Herr Bergengrün,
vielen Dank für Ihr Engagement und Ihren Aufruf.
Wir als Grüne Bundestagsfraktion teilen und unterstützen die Idee, dass unternehmerische Verantwortung über die reine Gewinnerzielung hinausgehen und die Interessen aller Stakeholder erfassen muss. Unternehmen sind Teil der Gesellschaft und müssen sich der Auswirkungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auf ihr soziales Umfeld und die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen bewusst sein. In diesem Zusammenhang sehen wir Ihre Initiative zur Schaffung einer Rechtsform für Verantwortungseigentum in Unternehmen als wichtigen und notwendigen Impuls. Ihr Aufruf zeigt, wie stark und breit gefächert die gesellschaftliche Unterstützung für ein solches Verständnis von Wirtschaften schon ist.
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat verschiedene Initiativen ergriffen, um eine erweiterte unternehmerische Verantwortung systematisch zu stärken. So fordern wir beispielsweise bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die auf gesellschaftliche Rendite setzen (Antrag Strategische Förderung und Unterstützung von Social Entrepreneurship in Deutschland BT-Drucksache 19/8567). Durch eine Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wollen wir die Transparenz über die Auswirkungen von wirtschaftlicher Tätigkeit erhöhen und so Veränderungen befördern (Antrag Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung – Nachhaltigkeitsberichte wirksam und aussagekräftig ausgestalten – Umsetzung der CSR-Richtlinie BT-Drucksache 18/10030).
Ihre Initiative für eine neue Rechtsform eröffnet einen zusätzlichen Weg, geeignetere Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln zum Wohle der Gesellschaft zu schaffen. Wir werden diese Überlegungen in unsere weitere Arbeit einbeziehen, haben aber noch nicht abschließend entschieden, welche konkrete Ausgestaltung der neuen Rechtsform dem gemeinsamen Anliegen am besten gerecht wird.
Auch jenseits der grünen Bundestagsfraktion - auf der Parteiebene – wurde dieser Themenkomplex bereits beraten. Die Bundesdelegiertenkonferenz 2019 hat sich dabei für eine systematische Stärkung ökonomischer Bürger*innenbewegungen ausgesprochen, die gesellschaftliche Ziele parallel zum wirtschaftlichen Erfolg verbindlich festschreiben, sich eine Gründungswelle neuer Genossenschaften und von sozial-ökologisch inspirierten Unternehmen zum Ziel gesetzt und sich außerdem für eine neue Unternehmensrechtsform ausgesprochen, bei der Unternehmen nicht mehr von Vermögenseigentümer*innen sondern von Verantwortungseigentümer*innen gehalten werden würden.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dröge