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Katharina Dröge
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Frage von Manuel N. •

Frage an Katharina Dröge von Manuel N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Dröge

es gibt die "Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Registrierung von Verbänden und deren Vertretern", wodurch Verbände in eine öffentlich einsehbare Liste eingetragen werden, um Gehör und Zugang zum Bundestag zu erhalten.

Was spricht für Sie dagegen, die GO so zu erweitern, dass auch mit Unternehmen so verfahren wird?
Warum gibt es hier eine Ungleichbehandlung?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage. Aus meiner Sicht spricht absolut nichts dagegen, dass auch Unternehmensvertreter sich als Lobbyisten registrieren lassen müssen. Ich halte das vielmehr für dringend notwendig, denn nur so lässt sich Transparenz für die Bürger*innen schaffen. Meine Fraktion hat deshalb in der Vergangenheit wiederholt gefordert, ein umfangreiches Lobbyregister einzuführen. Unseren letzten Antrag, aus dem Februar 2018, finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/008/1900836.pdf . Gerne möchte ich Sie auch auf die Rede von meiner Kollegin Britta Hasselmann hinweisen, die den Antrag für uns Grüne vorgestellt hat: https://www.youtube.com/watch?v=H0YXDjew4U8&t=2s

Leider sperrt sich insbesondere die CDU/CSU Fraktion seit Jahren dagegen, ein solches verbindliches Register einzuführen. Und der SPD ist das Thema anscheinend nicht wichtig genug, um sich hier gegen CDU/CSU durchzusetzen. Wenn es nach mir ginge, sollten wir sofort ein solches Register einführen umso Transparenz über Interessensvertretung und Lobbyismus in Deutschland zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Dröge

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