Frage an Katharina Binz von Achim M. bezüglich Soziale Sicherung
Setzen Sie sich im Landtag für die Einführung der pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in der GKV ein („Hamburger Modell“), die auch in Bremen, Thüringen, Berlin und Thüringen realisiert ist?
Beamte können sich bisher nur gesetzlich versichern, wenn sie bereit sind, auf die Beihilfe grundsätzlich zu verzichten und neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch noch den Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen, was zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann (ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung!).
In der Beihilfeverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz wäre vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse (GKV) von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann.
So wird eine reale Wahlmöglichkeit geschaffen.
Achim Müller, GEW Kreisverband Kaiserslautern
Berufsschullehrer BBS Landstuhl und freiwillig gesetzlich versichert
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage und das Interesse an meiner Arbeit. Wie Sie sicher wissen, setzen wir Grüne uns schon lange für das Ziel eine Bürgerversicherung ein, in die alle Versicherten aus der gesetzlichen, wie auch der privaten, einbezogen werden.
So lange dieser Systemwechsel bundesweit nicht erreicht ist, wollen wir den Beamt*innen und Richter*innen des Landes, die sich bislang faktisch privat versichern müssen, ein Wahlrecht für den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung eröffnen. Das erscheint auch mir am besten über das von Ihnen angesprochene Hamburger Modell zu realisieren. Die Antwort auf Ihre Frage lautet also ja.
Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Binz
Ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert