Frage an Katarina Barley von Michael U. bezüglich Petitionen
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,
die Kontrolle staatlicher Beihilfen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Kommission. Die Kommission hat dazu von Amts wegen weitreichende Untersuchungsbefugnisse in den Mitgliedstaaten.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/beihilfenkontrollpolitik.html
Trotzdem wurde die Petition 27/2021 zu einer Beihilfe-Kontrolle in Hamburg für unzulässig erklärt, weil das Anliegen „offensichtlich nicht in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union“ falle.
In der Petition wurde von der EU-Kommission gefordert, das „Elbtower“-Projekt auf unerlaubte staatliche Beihilfen zu prüfen, wg. Verkauf eines Grundstücks unter Wert.
https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-00272021/597637/anhang/Anlage20027.21_redacted.pdf
Demnach wurde das „Elbtower“-Grundstück unter der Ägide des damaligen 1.Bürgermeisters Olaf Scholz für 122 Millionen € vergeben, obwohl andere Bieter bis zu 135 Millionen geboten hatten.
Die Empfehlung, die Petition für unzulässig zu erklären, stammt vom zweithöchsten Beamten des Parlaments, dem stellvertretenden Generalsekretär Markus Winkler.
Der stellvertretende Generalsekretär war ein langjähriger enger Mitarbeiter des früheren SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz.
https://www.europarl.europa.eu/the-secretary-general/de/organisation/deputy-secretary-general
Aufgrund der von Winkler nicht näher begründeten Empfehlung kann der Eindruck entstehen, dass es darum geht, den heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Scholz vor unangenehmen Fragen zu schützen.
Welche Regeln gelten im Europäischen Parlament für mögliche politische Interessenkonflikte seiner höchsten Beamten?
Freundliche Grüße
Michael Urnau