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Frage von Michael U. •

Frage an Katarina Barley von Michael U. bezüglich Petitionen

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin,

die Kontrolle staatlicher Beihilfen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Kommission. Die Kommission hat dazu von Amts wegen weitreichende Untersuchungsbefugnisse in den Mitgliedstaaten.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/beihilfenkontrollpolitik.html

Trotzdem wurde die Petition 27/2021 zu einer Beihilfe-Kontrolle in Hamburg für unzulässig erklärt, weil das Anliegen „offensichtlich nicht in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union“ falle.

https://fragdenstaat.de/anfrage/eu-rechtliche-analyse-der-petition-00272021/603182/anhang/0027.21.DE.List3.STAMPED_redacted.pdf

In der Petition wurde von der EU-Kommission gefordert, das „Elbtower“-Projekt auf unerlaubte staatliche Beihilfen zu prüfen, wg. Verkauf eines Grundstücks unter Wert.

https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-00272021/597637/anhang/Anlage20027.21_redacted.pdf

Demnach wurde das „Elbtower“-Grundstück unter der Ägide des damaligen 1.Bürgermeisters Olaf Scholz für 122 Millionen € vergeben, obwohl andere Bieter bis zu 135 Millionen geboten hatten.

Die Empfehlung, die Petition für unzulässig zu erklären, stammt vom zweithöchsten Beamten des Parlaments, dem stellvertretenden Generalsekretär Markus Winkler.

https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-00272021/597637/anhang/8Februaryfrom1561-20to1573-20andfrom0001-21to0078_redacted.pdf

Der stellvertretende Generalsekretär war ein langjähriger enger Mitarbeiter des früheren SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz.

https://www.europarl.europa.eu/the-secretary-general/de/organisation/deputy-secretary-general

Aufgrund der von Winkler nicht näher begründeten Empfehlung kann der Eindruck entstehen, dass es darum geht, den heutigen SPD-Kanzlerkandidaten Scholz vor unangenehmen Fragen zu schützen.

Welche Regeln gelten im Europäischen Parlament für mögliche politische Interessenkonflikte seiner höchsten Beamten?

Freundliche Grüße
Michael Urnau

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