Frage an Katarina Barley von Petra W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht, dennoch dürfen in Deutschland immer noch Gebäude, ÖPNV und Straßen nicht-barrierefrei errichtet werden. Besonders ärgerlich ist dies für Betroffene, wenn Bahnhöfe für Millionen umgebaut werden, aber Menschen mit Behinderung nach dem Umbau immer noch nicht in die Züge kommen, weil diese dann auf die nächsten 100 Jahre nicht nutzbar sein werden. Planen Sie den Behindertenbeauftragten ein modifiziertes Veto-Recht und/oder ein Klagerecht einzuräumen?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage.
Mit einem europäischen Masterplan Inklusion wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft verbessern.
Mobilität und Verkehr sind für die Teilhabe an der Gesellschaft unabdingbar. Notwendig ist eine gemeinsame moderne Mobilitätspolitik, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Ansprüchen und Ansprüchen an Barrierefreiheit gerecht wird.
Wir außerdem wollen ein einheitliches Europäisches Behindertenrecht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Dazu gehört auch ein europaweit anerkannter Schwerbehindertenausweis, der gleichberechtigten Zugang zu Vergünstigungen verschafft, vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr.
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten besteht kein einheitliches Schwerbehindertenrecht, weder in der Anerkennung von Beeinträchtigungen, noch bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen. Auch wenn die in Deutschland gewährten Nachteilsausgleiche in anderen EU-Ländern nicht im gleichen Umfang bestehen, würde ein europaweit anerkannter Schwerbehindertenausweis für die betroffenen Menschen doch eine generelle Erleichterung im Sinne von Gleichbehandlung und Teilhabe bedeuten.
Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB