Frage an Katarina Barley von Volker K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Dr. Katarina Barley,
durch die EU beschlossene Urheberrechtsreform habe ich folgende Fragen an Sie.
Wie wollen Sie verhindert, das europäische Unternehmen Uploadfilter von amerikanischen Unternehmen Lizenzieren und damit Google, Facebook und Co. sämtliche Nutzerdaten fast aller europäischen kommerziellen Plattformen erhalten und somit ihre Marktstellung gegenüber europäischen Unternehmen weiter ausbauen können?
Soll sich die EU an der Entwicklung geeigneter Uploadfilter für in der EU ansässige Unternehmen beteiligen, um nicht auf amerikanische Upladfilter zu setzen?
Wie wollen Sie dafür sorgen das europäische Unternehmen vorrangig Lizenzen einkaufen, die den Urhebern zugutekommt, statt auf Uploadfilter zu setzen, von dehnen nur amerikanische Firmen Profitieren und Urheber leer ausgehen?
Mit freundlichen Grüßen
Volker Klingel
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Frage.
Ich kann die Kritik am Ergebnis der finalen Abstimmung der Urheberrechts-Reform im Europäische Parlament nachvollziehen, vor allem in Hinblick auf den kritischen Artikel 17 (in der ursprünglichen Fassung Artikel 13).
Zusammen mit den Abgeordneten der SPD des Europäischen Parlaments habe ich mich innerhalb der Debatte klar gegen Uploadfilter und vergleichbare Filtertechniken im Internet ausgesprochen.
Die SPD hat zudem frühzeitig einen gangbaren Vorschlag unterbreitet, wie die Urheberrechtsreform auch ohne Uploadfilter ausgestaltet werden kann. Dieser Vorschlag ist jedoch abgelehnt worden.
Ebenso scheiterte knapp der Versuch der Sozialdemokratinnen und –demokraten im Europäischen Parlament zusammen mit anderen Fraktionen und Parteien durch eine Abstimmung über Änderungsanträge Artikel 17 aus der Richtlinie herauszulösen.
Das angesprochene Gesetzgebungsvorhaben enthält aber grundsätzlich viele positive Aspekte. Der Kerngedanke ist eine Stärkung der Position der Urheberinnen und Urheber gegenüber den Vertragspartnern. Es soll das Recht auf eine faire Vergütung regeln und Urheberinnen und Urheber können mehr Transparenz seitens der Vertragspartner einfordern. Weiterhin geht es in den Bereichen Bildung und Forschung um Rechtssicherheit bei der Verwendung und Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Ich habe als Justizministerin für eine europäische Urheberrechtsreform ohne Uploadfilter gekämpft – sowohl in der Bundesregierung als auch im Ministerrat. Ich habe auch einiges erreicht, zum Beispiel Ausnahmetatbestände bei Start-ups. Allerdings kann man im Ministerrat nicht gegen einen einzelnen Artikel stimmen, sondern nur für oder gegen die komplette Richtlinie. Um die Urheberinnen und Urheber zu schützen, für eine faire Vergütung zu sorgen und für Rechtssicherheit auch bei Bildung und Forschung habe ich schließlich dafür gestimmt.
Unsere Fraktion im Europäischen Parlament wollte dann mit einem Antrag Artikel 13 [17] aus der Richtlinie streichen. Dieser Antrag wurde vom Europaparlament abgelehnt. Das müssen wir akzeptieren.
Die Entscheidung im Ministerrat der EU hatte nur noch bestätigenden Charakter. Die finale Entscheidung über die Umsetzung der Richtlinie hat das EU-Parlament am 26.03.2019 getroffen. Dies war die entscheidende Abstimmung zur Ausgestaltung der Urheberrechtsrichtlinie. Auch wir sind nicht glücklich über die sehr knappe Entscheidung, Änderungsanträge nicht zuzulassen. Zur Demokratie gehört aber auch, Mehrheitsentscheidungen eines Parlaments am Ende anzuerkennen.
Jetzt kommt es darauf an, die Richtlinie so umzusetzen, dass Künstlerinnen und Künstler für ihre Arbeit ordentlich bezahlt werden und die Freiheit im Netz gewahrt bleibt. Ich werde bezüglich Artikel 17 dranbleiben, damit die Kommission ihrer Pflicht nachkommt und mit allen betroffenen Gruppen für eine entsprechende Ausgestaltung in den Dialog tritt. Dieses schließt explizit auch jene mit ein, die gegen die Reform auf die Straße gegangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley, MdB