Frage an Katarina Barley von Alexander B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Frau Barley.
Ich begrüße ihren Vorstoß zur Verschärfung der Mietpreisbremse. Leider kann ich sagen, dass das wieder an der Lebensrealität vorbeigeht. Ich würde mich selbst als sehr politisch interessierten Menschen bezeichnen, aber meine Politikverdrossenheit steigt drastisch.
Nun zu meiner Frage und zugleich meinem sinnvollen Vorschlag. Die zwingend erforderliche Verschärfung der Mietpreisbremse muss folgende Punkte beinhalten.
1. Strafe für überzogene Miete, bei Anwendung der ortsüblichen Vergleichsmiete! (5000€)
(Der geforderte Mietzins ist nämlich immer darüber.. IMMER! Schauen auf diversen Seiten und machen sie mal selbst den Vergleich um wieder etwas zur normalen Lebensrealität zurückzukehren)
2. Auskunftspflicht des Vermieters zur Vormiete (NICHT auf Anfrage, sondern es muss vorher klar ausgeschrieben sein! Wer nachfragt bekommt keine Wohnung.. oder schlimmer.. dämliche Antworten wie das es unter den Datenschutz fällt etc.)
3. Abschaffung der Regel, dass Mieten die vorher schon hoch waren Bestand haben.. was ist das bitte für ein Blödsinn?! Bsp.: Dann muss doch nur ein Mieter die Miete aus Angst akzeptieren und der Wucher geht munter weiter. Niemand legt sich mit seinem Vermieter. Das ist lebensfremd.. meine Güte.
MAXIMAL die ortsübliche Vergleichsmiete (auch keine 10% drüber.. was soll sowas?!)
Das wäre ein vernünftiger Mietdeckel..
Achja und als letztes.. natürlich muss parallel auch viel gebaut werden.. aber ich bitte sie.
WOHNEN IST EIN GRUNDRECHT!
Hören sie endlich auf nur die Gier weniger zu unterstützen. Fordern sie radikale Dinge, dann würden die Leute auch wieder SPD wählen. Keine Stellschrauben mehr.. radikale, schnelle Anpassungen. Die Menschen brauchen Rechtssicherheit und nicht erst in 10 Jahren..
PS: Warum fordern sie das nicht ein?! Warum haben Politiker kein Interesse große Änderungen zu fordern wie eine drastische Verschärfung der Mietpreisbremse?!
Besitzen sie alle Eigentumswohnungen oder was?!
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Mai und Ihre konkreten Vorschläge zur Verschärfung der Mietpreisbremse.
Zum damaligen Zeitpunkt war die konkrete Ausgestaltung meines Gesetzesvorschlags noch nicht fertiggestellt. Auf der Kabinettssitzung am 05. September wurde mein Vorschlag von der Bundesregierung beschlossen. Ich will nun gerne Ihre Fragen beantworten.
Ich stimme Ihnen zunächst zu, Wohnen ist ein Grundrecht. Ich halte es sogar für die wichtigste soziale Frage unserer Zeit. Erschwinglicher Wohnraum zu finden, wird zunehmend zum Problem, besonders in Ballungszentren. Das gilt sowohl für Menschen, die neu in diese Städte ziehen, als auch für die Menschen, die seit Jahren, teilweise Jahrzehnten dort wohnen. Mit dem Mieterschutzgesetz habe ich daher ein ganzes Maßnahmenpaket vorgelegt, um die Situation am Wohnungsmarkt zu entspannen.
Auf Ihre Vorschläge möchte ich im Einzelnen eingehen. Ihr Vorschlag war erstens, Vermieter für überzogene Mieten zu bestrafen. Oftmals kommt es vor, dass Vermieter mit besonders teuren Modernisierungen die Altmieter verdrängen wollen. Oder sie lassen Baumaßnahmen in einer Art und Weise durchführen, die die Mieter unnötig belasten und hoffen darauf, dass die Bewohner entnervt aufgeben und den Mietvertrag kündigen. Dieser Verdrängung wird das Mieterschutzgesetz einen Riegel vorschieben:
Um die Mieterinnen und Mieter vor dieser Praxis zu schützen, wird das gezielte Herausmodernisieren der Mieter in das Wirtschaftsstrafgesetz aufgenommen. Vermieter, die besonders schikanös modernisieren, um dadurch ihre Mieter zu verdrängen, müssen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro rechnen. Zudem sollen Mieterinnen und Mieter, die von ihren Vermietern bewusst herausmodernisiert wurden, einen Anspruch auf Schadensersatz erhalten. Beispielsweise können sie damit die Kosten für den Umzug oder die höhere Miete in ihrer neuen Wohnung geltend machen.
Zweitens haben sie eine Auskunftspflicht des Vermieters zur Vormiete gefordert. Potentielle Mieterinnen und Mieter würden durch eine gezielte Anfrage über den früheren Mietpreis beim Vermieter geringere Chancen für die Wohnung erhalten. Dieses Problem löst das Mieterschutzgesetz mit der sog. vorvertraglichen Auskunftspflicht. Die Vermieter werden dazu verpflichtet, die Mieterinnen und Mieter noch vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert zu informieren, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Nur wenn diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen. Ansonsten darf die Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit dieser Regelung können potentielle Mieterinnen und Mieter besser beurteilen, ob die geforderte Miete erlaubt ist – und zwar ohne fragen zu müssen und deshalb einen Nachteil zu erleiden.
Schließlich möchte ich auf Ihre Anmerkung eingehen, niemand lege sich mit seinem Vermieter an. In Deutschland haben wir starke Gesetze zum Schutz der Mieterinnen und Mieter, stärker als in vielen anderen europäischen Ländern. Mir ist es wichtig, dass die Menschen diese Rechte auch in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Katarina Barley