Frage von Inge R. • 22.08.2008
Antwort ausstehend von Karsten Klein FDP
Sicher muss dies in aller erster Hinsicht ein Mitarbeiter an der entsprechenden Stelle entscheiden. Aber wie in jedem anderen Unternehmen auch gibt es Kontrolleinrichtungen. Der Rechnungshof ist ein solcher.
(...) Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um ein Pauschalurteil gegenüber Beamte und Bedienstete des öffentlichen Diensts! Allerdings beweisen die alljährlichen Berichte des bayerischen Rechnungshofs, dass es immer wieder zu Verschwendungen durch staatliche Stellen kommt z.B. im letzten Jahr 800.000 Kilometer unnötiger Kurierfahrten. Solche Missstände müssen auch unter zu Hilfenahme von Sanktionsmöglichkeiten abgestellt werden. (...)