Frage an Karsten Becker von Jürgen F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Becker,
die Anschriften der Risikogruppe für die Einladung zur Corona-Impfung werden von der Deutschen Post kommen.
Im Laufe des Januar erhalten die Anspruchsberechtigten per Post zwei Coupons für jeweils sechs FFP2- oder vergleichbare Masken.
Meine Frage ist, wer wird diese Anschriften der anspruchsberechtigten Personen liefern, die kommunalen Meldeämter oder auch die Deutsche Post ?
Sehr geehrter Herr Freyer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mit Beginn der dritten Kalenderwoche impfberechtigte Personen, die 80 Jahre und älter sind, angeschrieben, um sie über den Start der Impfungen und den Ablauf der Terminvergabe zu informieren. Das Schreiben ist ca. 210.000 in der Datenbank der "Deutschen Post Direkt GmbH“ verzeichneten Haushalten postalisch zugestellt worden. Darüber hinaus ist den Kommunen angeboten worden, diese Informationen zusätzlich auf regionaler Ebene über eigene Schreiben an alle bei ihnen lebenden 80-jährigen zu kommunizieren. Hierzu stellt das Land den Kommunen ein Musterschreiben zur Verfügung, das um Informationen über lokale Angebote wie zum Beispiel Fahrdienste zu den Impfzentren ergänzt werden kann.
Im Hinblick auf die Bereitstellung von FFP-2 Masken für Über-60-Jährige kann ich Ihnen mitteilen, dass dieser Punkt in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Soweit hier bekannt, sollen den Anspruchsberechtigten entsprechende Berechtigungscoupons mit einem Schreiben der Bundesregierung zugesandt werden. Die Adressierung soll auf Grundlage von Daten der Krankenversicherungen erfolgen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Becker