Stimmen Sie einer Fristverlängerung für die Erreichung der Ziele der EU WRRL im Bereich Elbeeinzugsgebiet zu? Begründen Sie bitte Ihre Wahl.
Sehr geehrter Herr Daniel H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer möglichen Fristverlängerung der Wasserrahmenrichtlinie, kurz “WRRL”, im Bereich des Elbeinzugsgebietes.
Das erklärte Ziel der Richtlinie ist es, dass alle Wasserkörper bis 2015 einen guten Zustand erreichen. Dazu gehört unter anderem die Wiederherstellung von Ökosystemen und die Gewährleistung eines nachhaltigen Wassergebrauchs. Da die Ziele nicht ausreichend bis 2015 umgesetzt werden konnten, wurde die Frist zweimal um jeweils sechs Jahre verlängert.
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat von der Fristverlängerung bis 2027 ebenfalls Gebrauch gemacht, da die Zielerreichung aufgrund von natürlichen Gegebenheiten verfehlt wurde.
Die Fristverlängerungen waren rechtens und eine effektive Möglichkeit die Ziele zu erreichen. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass eine derartige Verlängerung nicht unbegründet bis zum letzten Tag ausgereizt wird und das Ziel der integrierten Gewässerschutzpolitik auch umgesetzt wird.
Derzeit gibt es auf europäischer Ebene noch keine konkreten Vorschläge, wie mit der WRRL nach 2027 umgegangen werden soll.
In der Hoffnung, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Karolin Braunsberger-Reinhold