Frage an Karlheinz Grabmann von Bündnis Frankfurt für Frauenrechte B. bezüglich Frauen
Sehr geehrter Herr Grabmann,
nach der in Deutschland gültigen Beratungsregelung sind Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, verpflichtet sich in einer anerkannten Beratungsstelle beraten zu lassen. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz definiert diese Beratung und schreibt zum Schutz des ungeborenen Lebens eine unverzügliche, ergebnisoffene, professionelle Beratung vor, die in jedem Fall vertraulich und auf Wunsch auch anonym zu erfolgen hat.
In Frankfurt erleben wir nun schon zum vierten Mal sogenannte „Mahnwachen“ von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von pro familia, die diese gesetzlich garantierten Rahmenbedingungen massiv stören. Mit großen Plakaten, Gesängen und Gebeten schaffen sie vor der Beratungsstelle 40 Tage lang eine Szenerie, die ratsuchende Frauen und Männer belästigt, Druck erzeugt und deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Anonymität ist nicht gewährleistet.
Als Bündnis Frankfurt für Frauenrechte sehen wir hier die Politik in der Pflicht. Wir fordern eine Schutzzone von 150m um Schwangerschaftsberatungsstellen gesetzlich zu regeln, wie dies z.B.in Österreich und Frankreich bereits umgesetzt ist.
Daher fragen wir Sie als Frankfurter Kandidaten zur Landtagswahl:
- Was halten Sie von der Forderung „Schutzzone von 150m um
Schwangerschaftsberatungsstellen“?
- Werden Sie sich für deren Umsetzung einsetzen? Wenn ja, was
werden Sie konkret tun?
- Wie wollen Sie ansonsten den unbehelligten Zugang zu
Schwangerschaftsberatungsstellen sicherstellen?
Sehr geehrte Frau B. O.,
Die Pressemitteilung von pro familia vom 27.09.2018 unterstütze ich zu 100% . Hier die Informationen zum Sachverhalt…
pro familia fordert den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben
Seit dem 26. September 2018 und insgesamt 40 Tage lang belagern Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung pro familia Beratungsstellen. Sie verweigern Frauen das Recht, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben zu entscheiden und lehnen die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch ab. Damit werden alle Nutzerinnen der Angebote von pro familia (Sexuelle Bildung, Sexualberatung, Beratung zu Elterngeld, Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch, Beratung zu Pränataldiagnostik), die die beiden betroffenen Beratungsstellen in Frankfurt und Pforzheim in den 40 Tagen aufsuchen, singenden und betenden Aktivist*innen ausgesetzt. Diese schrecken nicht einmal davor zurück, durch Fotografieren die Privatsphäre der Klient*innen zu verletzen, obwohl dies strafbar ist. Das im Schwangerschaftskonfliktgesetz formulierte Recht auf anonyme Beratung und Information wird konterkariert und Ratsuchende werden in unzumutbarer Weise belästigt.
Dazu erklärt die Bundesvorsitzende von pro familia, Prof. Dr. Davina Höblich:
„Und wieder wird die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch in Frankfurt zum Spießrutenlauf. Erneut werden Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung der ‚40 days for life‘ Ratsuchende mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen verunsichern, bevormunden und demütigen. pro familia hat schon anlässlich der Belästigungen an Ostern Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen gefordert, damit ratsuchende Frauen, Männer und Paare von Demonstrierenden unbehelligt bleiben. Nun appelieren wir erneut an den Gesetzgeber, alles dafür zu tun, damit der gesetzliche Auftrag, eine vertrauliche, ergebnisoffene Beratung anzubieten, sichergestellt werden kann.
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sieht vor, dass die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch ergebnisoffen und auf Wunsch anonym gestaltet werden soll. Dies ist durch die Belagerung der Beratungsstellen nicht gewährleistet. Deshalb fordert pro familia den Gesetzgeber auf, Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen festzuschreiben. Durch eine Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – wie es beispielsweise auch bei der Einführung der Vertraulichen Geburt notwendig war und umsetzt wurde – sollte der Gesetzgeber Bedingungen definieren, wie die Vertraulichkeit der Beratung sichergestellt werden kann.
pro familia nimmt ihre Aufgabe sehr ernst, Frauen zu helfen, eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Diese Arbeit darf nicht durch unzumutbare Belästigungen torpediert werden. Frauen, Männer und Paare dürfen nicht an der Wahrnehmung ihres Rechts auf unabhängige Beratung und Information gehindert werden.“
Antwort zur Frage 1
Ich bin für eine Schutzzone, damit das Persönlichkeitsrecht der Schwangeren gesichert ist. Das Versammlungsrecht kann gerne wahrgenommen werden an anderer Stelle. Proteste müssen nicht vor der Beratungsstelle geführt werden!
Antwort zur Frage 2
Mit meinen Möglichkeiten werde ich mich für eine Schutzzone einsetzen. Als Ad hoc Lösung werde ich in meinem politischen Blog berichten, im Netzwerk von Social Media es verbreiten und während des Wahlkampfes an meinen Ständen ins Gespräch bringen als Aufklärung für diesen Missstand.
Ich hoffe, dass das Stadtparlament nach der Wahl eine Mehrheit für die Schutzzone findet.
Antwort zur Frage 3
Eine Frau sollte jegliche Beratung in Anspruch nehmen können, um aus freien Stücken zu einer Meinung und Entscheidung zu gelangen, so sollte ihr dies jederzeit und uneingeschränkt möglich sein. Eine Beeinflussung von Demonstranten vor einer Beratungsstelle darf es nicht geben. Eine Schutzzone scheint für mich die einfachste Lösung zu sein!
Der anonyme, unbehelligte Zugang zu Beratungseinrichtungen muss gesichert sein.
Ich empfehle eine Petition zu starten, damit der Druck auf das Stadtparlament wächst.